Zwischen[1] ................................. (im Folgenden "Arbeitgeber")

und

Frau/Herrn[2]..................... (im Folgenden "Arbeitnehmer")

wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses / Tätigkeit / Arbeitsort

Der Arbeitnehmer wird ab ............... als Programmentwickler in .............................. (Ort)[3] eingestellt. Er entwickelt Software zur ...............................

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere[4] ............................... Die einzelnen zum Tätigkeitsbereich gehörenden Aufgaben ergeben sich aus der Stellenbeschreibung (Anlage 1), die Bestandteil des Vertrags ist. Der Arbeitgeber behält sich vor, die Stellenbeschreibung nach betrieblichen Erfordernissen neu festzulegen und zu ändern.

Der Arbeitnehmer hat den Anweisungen des Arbeitgebers zu folgen, im Übrigen der allgemeinen Aufgabenstellung und den aktuellen Standards der Programmentwicklung.[5]

Arbeitsort ist grundsätzlich ............................... Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei betrieblichem Erfordernis seine Dienstleistung auch außerhalb des Arbeitsorts zu erbringen, etwa im Rahmen von Kundenbesuchen und Dienstreisen.

Der Arbeitgeber behält sich im Rahmen seines Direktionsrechts vor[6], dem Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb, an einem anderen Ort oder in einem anderen mit der Firma verbundenen Unternehmen. Die Interessen des Arbeitnehmers sind im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen.

§ 2 Dauer / Probezeit

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Alternativ

Alternative für befristete Verträge:

Das Arbeitsverhältnis ist befristet und endet mit Ablauf des ...................., ohne dass es einer Kündigung bedarf[7].

Die ersten ............... Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.

§ 3 Arbeitszeit

Die Arbeitszeit richtet sich nach der betriebsüblichen Zeit und beträgt derzeit wöchentlich .................... Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen.

Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen (Lage der Arbeitszeit) richten sich nach der betrieblichen Einteilung[8]. Grundsätzlich verteilt sich die Arbeitszeit auf die Wochentage Montag bis Freitag. Die Pausenzeiten werden wie folgt bestimmt: …… [Beginn und Ende nach Uhrzeiten; ggf. unterschiedlich nach einzelnen Wochentagen].

Der Arbeitgeber behält sich vor, Verteilung und Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen näher zu bestimmen und auch nachträglich abweichend zu regeln.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers Mehrarbeits- und Überstunden sowie bei entsprechendem betrieblichen Bedarf in gesetzlich zulässigem Umfang auch Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft zu leisten.[9]

§ 4 Vergütung

Die monatliche Bruttovergütung[10] des Arbeitnehmers beträgt[11]

  • in der Probezeit .................... EUR,
  • nach der Probezeit .................... EUR.

Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig und wird bargeldlos auf das vom Arbeitnehmer benannte Konto angewiesen.

Auf Anordnung geleistete Überstunden werden durch den Arbeitgeber in Freizeit ausgeglichen oder mit dem Arbeitsentgelt nach Satz 1 vergütet.

Alternativ

Soweit der Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich gewährt, wird jede angeordnete und geleistete Überstunde mit einem Zuschlag[12] von .................... % zu dem Arbeitsentgelt nach Satz 1 vergütet.

Zulagen, die zusätzlich zum monatlichen laufenden Entgelt gewährt werden, können bei Vorliegen eines sachlichen Grundes (z. B. wirtschaftliche Gründe, Gründe im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers oder im Rahmen einer Umstrukturierung) widerrufen werden (Widerrufsvorbehalt)[13].

Die Gewährung einmaliger Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft (Freiwilligkeitsvorbehalt, Ausschluss betrieblicher Übung).[14]

Mit der in diesem Vertrag vorgesehenen Vergütung sind alle vertraglichen Leistungen des Arbeitnehmers abgegolten[15]. Eine gesonderte Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt nicht. Die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes bleiben unberührt, falls eine programmbezogene Erfindung zugleich Patentschutz genießt[16].

§ 5 Abtretungen/Verpfändungen/Kosten

1. Die teilweise oder vollständige Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung ist ausgeschlossen.[17]

2. Die Abtretung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen, soweit diese die Grenze der Pfändbarkeit unterschreiten.[18]

3. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die au...

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