Der Erlass eines Mahnbescheids (Mahnverfahren: §§ 688 ff. BGB) kann nur mit einem offiziellen Formular beantragt werden; inzwischen ist es aber sehr einfach, online Mahnanträge über das Internet zu stellen (www.online-mahnantrag.de). Mit dem online-Mahnantrag können nicht anwaltlich vertretene Antragsteller in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens eingeben; bei der Eingabe werden diese automatisch inhaltlich geprüft, sodass fehlerhafte Anträge weitgehend ausgeschlossen sind (Fehler/Lücken werden dem Ausfüllenden direkt gezeigt). Nach Eingabe können die Daten verschlüsselt und mit einer qualifizierten Signatur versehen an das Mahngericht versandt werden. Nach erfolgter Übertragung ist der Antrag beim Mahngericht eingegangen. Voraussetzung für dieses Verfahren ist der Einsatz einer Signaturkarte und eines geeigneten Kartenlesegeräts.

Professionelle Nutzer, wie z. B. Unternehmen oder Behörden oder auch Bürger, die früher den EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) genutzt haben, müssen seit dem 1.1.2018 eine andere EGVP-Sende- und Empfangskomponente verwenden.

Wer keinen Signaturkarte hat, kann den online-Mahnantrag als Eingabehilfe für den Ausdruck der Daten im Barcode-Antrag nutzen. Dieser wird ausgedruckt und an das zuständige Mahngericht mit der Post verschickt. Es werden aber keine Antragsdaten gespeichert, das Gericht erlangt erst durch Einreichung des schriftlichen Antrags Kenntnis von dem Verfahren. Die Fax-Übermittlung reicht nicht aus.

Der amtliche Vordruck in Papierform muss gut lesbar mit Schreibmaschine/PC ausgefüllt werden, aber handschriftlich unterschrieben sein, soweit der Unterzeichner nicht im Besitz der elektronischen Signatur ist bzw. nicht vom Barcode-Verfahren Gebrauch macht (s. o.). Siehe auch: www.eap.bayern.de/informationen/leistungsbeschreibung/48219318626

Amtliche Formulare gibt es im Schreibwarenhandel oder bei speziellen Verlagen (siehe www.mahnverfahren-aktuell.de/Formulare).

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