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Steuerberater Max Steuer | A-Stadt, den ... |
Kanzleistraße 7
A-Stadt
An das Finanzgericht XY
Antrag
des Kaufmanns Walter K., Goethestraße, A-Stadt
- Antragsteller -
Prozessbevollmächtigter: Steuerberater Max Steuer, Kanzleistraße 7, A-Stadt
gegen
Finanzamt A-Stadt
- Antragsgegner -
St-Nr.: ...
auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO
Im Namen und im Auftrag des Antragstellers beantrage ich:
1. Das Finanzamt (Antragsgegner) wird verpflichtet, dem Antragsteller bis zum Ergehen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über den Erlassantrag für die Einkommensteuer 20.. Vollstreckungsaufschub zu gewähren.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.
3. Hilfsweise wird beantragt, die Beschwerde zuzulassen.[1]
Begründung
Wie sich aus den beigefügten Unterlagen ergibt, beabsichtigt das Finanzamt, zum Beginn der kommenden Woche mit der Versteigerung der beim Antragsteller beschlagnahmten Gegenstände, bei denen es sich um wertvolle Gemälde handelt, zu beginnen. Es ist zu befürchten, dass die Gemälde ohne Einschaltung eines Sachverständigen zu einem viel zu niedrigen Preis zugeschlagen werden und dem Antragsteller dadurch unersetzlicher Schaden entsteht.
Da angesichts der im Erlassantrag dargelegten Gründe mit einem Erlass gerechnet werden muss, liegt ein Anordnungsanspruch vor. Der Anordnungsgrund ergibt sich daraus, dass durch die angedrohte Versteigerung und Verschleuderung von Vermögenswerten die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers ernsthaft gefährdet ist.
Im Hinblick auf die Dringlichkeit wird um eine Entscheidung des Vorsitzenden gebeten.[2]
Außerdem wird für den Fall, dass dem Antrag nicht stattgegeben wird, ausdrücklich die Zulassung der Beschwerde zum BFH beantragt.[3]
..............................................
Steuerberater Max Steuer
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen
Abschrift
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