Kurzbeschreibung
Anhand des Workflows erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Schritte einer Abmahnung, über die verantwortlichen Personen sowie über die zu beachtenden Fristen.
Workflow Abmahnung
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Erstellung einer Abmahnung für: |
Verantwortlich in der Personalabteilung: |
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Fachvorgesetzter: |
Unterschriftsberechtigt: |
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Was ist zu tun? | Bis wann? | Wer macht es? | Das sind Ihre konkreten Aufgaben! | |
1. | Meldung an die Personalabteilung | Fachvorgesetzter | ||
2. | Vorprüfung des Tatbestandes | Personalabteilung | Prüfen Sie vorläufig anhand des vom Fachvorgesetzten gemeldeten Sachverhalts, ob es sich um einen abmahnungsrelevanten Tatbestand handelt. Die endgültige Prüfung können Sie erst bei Vorliegen aller Informationen vornehmen. | |
3. | Befragung des abzumahnenden Mitarbeiters | Fachvorgesetzter, Personalabteilung | Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung zur Befragung des Mitarbeiters besteht, ist dies jedoch in der Regel sinnvoll zur Aufklärung des Sachverhaltes. | |
4. | Befragung von Zeugen | Personalabteilung | Prüfen Sie, wer den Tatbestand bezeugen kann oder ob andere Beweismittel vorliegen (zum Beispiel häufiges Zuspätkommen: IT/Zeiterfassung; Beleidigung: Kollegen) | |
5. | Zusammentragen der Informationen | Personalabteilung | Protokollieren Sie alle Informationen:
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6. | Prüfung des Sachverhaltes | Personalabteilung | Erst jetzt, nach dem Zusammentragen aller Informationen, können Sie endgültig prüfen, ob eine Verletzung der Haupt- oder Nebenpflichten des/der Arbeitnehmers/in vorliegt. | |
7. | Prüfung der Personalakte | Personalabteilung | Prüfen Sie in der Personalakte,
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8. | Erstellung der Abmahnung | Personalabteilung | Es ist nicht vorgeschrieben, dass Sie schriftlich abmahnen, Sie können also auch mündlich abmahnen. Allerdings empfiehlt sich im Hinblick auf einen möglichen Kündigungsschutzprozess eine Abmahnung in Schriftform, die Sie als Beweis vorlegen können. |
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9. | Prüfung der Abmahnung | Personalabteilung | Enthält Ihr Abmahnungsschreiben alle wesentlichen Bestandteile - Rüge-, Aufforderungs- und Warnfunktion der Abmahnung:
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10. | Zustellung der Abmahnung | Es besteht keine gesetzliche Frist, bis wann die Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann. Empfehlung: Mahnen Sie innerhalb von 14 Tagen ab. |
Personalabteilung oder Fachvorgesetzter | Am besten, Sie übergeben die Abmahnung dem Mitarbeiter persönlich und lassen sich auf einer Kopie die Übergabe bestätigen - oder Sie lassen sie durch einen Boten übergeben, der als Zeuge in Betracht kommt. Achtung: Bei ausländischen Mitarbeitern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sollte die Abmahnung zusätzlich in muttersprachlicher Übersetzung erfolgen. |
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