Belgien

Für den Wiederaufbau abgerissener Privatwohnungen gilt in Belgien weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 6 %. Diese ursprünglich im Jahr 2021 eingeführte vorübergehende Regelung sollte am 31.12.2023 enden. Eine andere Regelung wurde bereits in 32 Städten Belgiens dauerhaft eingeführt. Diese beiden Systeme werden jedoch kombiniert. Die neue Regelung soll nur für Privatpersonen gelten, die ein neues Haus bauen, nachdem sie das alte abgerissen haben. Immobilienentwickler, die nach dem Abriss der alten Wohnungen neue Privatwohnungen verkaufen, werden daher nicht mehr profitieren. Demnach gilt ab 1.1.2024 für den Verkauf von Häusern, die nach dem Abriss wieder aufgebaut werden, nicht mehr der ermäßigte Steuersatz von 6 % für Abriss und Wiederaufbau.

Das neue System wird die folgenden Bedingungen umfassen:

  • Das neu errichtete Haus (nach Abriss des alten Hauses) muss der alleinige Wohnsitz des Eigentümers sein. Nicht berücksichtigt werden Wohnungen, die im Miteigentum, im bloßen Eigentum oder mit Nießbrauchsrechten durch Erbschaft stehen;
  • Die Nutzung der Wohnung muss ausschließlich oder überwiegend privat erfolgen. Ein Teil der Wohnung kann beruflich genutzt werden, sofern die private Nutzung überwiegt;
  • Die Wohnfläche des umgebauten Hauses darf 200 m2 nicht überschreiten;
  • Das umgebaute Haus muss 5 Jahre lang alleiniger und erster Wohnsitz des Bauherrn bleiben.

Nach einem dem Parlament am 1.12.2023 vorgelegten Gesetzentwurf soll ab 1.1.2025 eine Mehrwertsteuerrückerstattung (z. B. aufgrund eines Vorsteuerüberschusses) nur dann in Betracht kommen, wenn die Steuerpflichtigen alle Mehrwertsteuererklärungen in den 6 Monaten vor dem Rückerstattungszeitraum und die letzten Mehrwertsteuererklärungen rechtzeitig und korrekt abgegeben haben. Auf Verlangen müssen Steuerpflichtige innerhalb einer bestimmten Frist Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Rückerstattung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Frankreich

Die Finanzbehörde hat Ende Oktober 2023 ein Update bezüglich der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen E-Invoicing- und E-Reporting-Regeln für Mehrwertsteuerzwecke herausgegeben. Danach würden die E-Invoicing- und E-Reporting-Pflichten, die für Großunternehmen zunächst für den 1.7.2024 geplant waren, zu folgenden Zeitpunkten eingeführt:

  • 1.9.2026 für große und mittlere Unternehmen;
  • 1.9.2027 für KMU.

Dieser Zeitplan ist anschließend auch von der Nationalversammlung im Rahmen des Finanzgesetzes für 2024 beschlossen worden. Allerdings müssen alle Unternehmen ab dem 1.9.2026 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Griechenland

Nach dem Gesetz v. 6.10.2023 gilt ab 1.11.2023 Folgendes:

  • Der ermäßigte Steuersatz von 13 % auf Lieferungen von Gegenständen, die hauptsächlich oder ausschließlich in der Land-, Vieh- oder Forstwirtschaft verwendet werden.
  • Ein ermäßigter Steuersatz von 4 % für Leistungen, die ausschließlich der Überwindung oder Beseitigung architektonischer Barrieren dienen, die die Mobilität von Menschen mit Behinderungen in öffentlichen oder privaten Gebäuden oder Gebäuden von öffentlichem Interesse einschränken.

Der dem Parlament am 21.11.2023 vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 sieht vor, dass der ermäßigte Steuersatz von 13 %, der während der COVID-19-Pandemie für Transport, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kinos und verschiedene Gesundheitsprodukte gilt, dauerhaft beibehalten wird. Der ermäßigte Satz gilt für den Stadt-, Vorort-, Land- und Schienenverkehr sowie für den See- und Luftverkehr, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kinos und Zoos. Es umfasst auch eine Reihe von Gütern bzw. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit, wie u. a. persönliche Hygieneprodukte und Schutzartikel, Filter, Blutreinigung, Blutspende, Bluttransfusion, Plasmaaustausch und Defibrillatoren. Darüber hinaus ist vorgesehen, den ermäßigten Steuersatz von 13 % für Kaffee und Taxidienstleistungen bis zum ersten Halbjahr 2024 fortzusetzen. Es wird jedoch vorgeschlagen, den ermäßigten Satz nicht auf alkoholfreie Getränke auszudehnen.

Irland

Am 10.10.2023 hat die Regierung dem Parlament den Haushaltsentwurf 2024 vorgelegt. Danach ist u. a. vorgesehen:

  • Der vorübergehend geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 9 % für Gas- und Stromlieferungen wird um weitere 12 Monate verlängert.
  • Die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte wird auf 4,8 % herabgesenkt.

Luxemburg

Die Regierung hat am 3.11.2023 dem Parlament einen Gesetzentwurf (Nr. 8339) zur Ausweitung des Reverse-Charge-Mechanismus vorgelegt, um den Umsatzsteuerkarussellbetrug zu bekämpfen. Danach schuldet der Leistungsempfänger ab dem 1.1.2024 die MwSt auf folgende Lieferungen:

  • Lieferungen von Mobiltelefonen, bei denen es sich um Geräte handelt, die für die Verwendung in Verbindung mit einem lizenzierten Netzwerk hergestellt oder angepasst wurden und auf bestimmten Frequenzen betrieben werden, unabhängig davon, ob sie einem anderen Zweck dienen oder nicht;
  • Lieferungen von integrierten Schaltkreisen wie Mikroprozessoren und Zentraleinheiten in einem Zustand vor der Inte...

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