Kommentar

Der ECOFIN-Rat hat am 28.11.2006 die Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das neue gemeinsame Mehrwertsteuersystem verabschiedet[1]. Diese neue Richtlinie ist zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Sie ersetzt die 6. EG-Richtlinie und die 1. EG-Richtlinie. Die neue Richtlinie wird in Zukunft von der Verwaltung als Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) bezeichnet.

In insgesamt 414 Artikeln werden die Grundregeln des harmonisierten Mehrwertsteuerrechts in der Europäischen Union zusammengefasst. Grundsätzliche inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen – insbesondere der 6. EG-Richtlinie – sollen sich nach dem ausdrücklichen Willen nicht ergeben haben. Allerdings kann es in den einzelnen Mitgliedstaaten zu weiterem Anpassungsbedarf der nationalen Rechtsvorschriften kommen – dies betrifft aber nicht Deutschland, da das nationale Recht insoweit schon den Vorgaben entspricht. Da die wesentlichen Inhalte mit den bisherigen Vorgaben inhaltsgleich sind, gelten die in der Vergangenheit ergangenen Begründungen in den Erwägungsgründen und die Protokollerklärungen zur 1. EG-Richtlinie und der 6. EG-Richtlinie weiter.

Konsequenzen für die Praxis

Die Zukunft wird zeigen, ob die Umstellung auf die neue MwStSystRL nicht doch zu inhaltlichen Änderungen bei der Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führen kann, da einer sprachlichen Änderung im Einzelfall – auch wenn nicht gewollt – doch auch eine andere Interpretation der Rechtslage folgen kann.

Wichtig

Schon vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie wurde sie wieder geändert. Durch die Richtlinie vom 19.12.2006[2] wurden die Sondervorschriften für die Besteuerung von Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (in Deutschland § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG) sowie von elektronischen Dienstleistungen (in Deutschland § 3a Abs. 4 Nr. 14 und § 3a Abs. 3a UStG) – die bisher vorläufig bis zum 31.12.2006 befristet worden waren – nunmehr bis zum 31.12.2008 verlängert.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 11.1.2007, IV A 2 – S 7056 – 6/07, DStR 2007 S. 488.

[1] Veröffentlicht in ABl EU v. 11.12.2006, L 347, .
[2] Richtlinie 2006/138/EG v. 19.12.2006, ABl EU v. 29.12.2006, L 384 S. 92.

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