Auch der Wechsel von der Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer führt zu einer Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a UStG. Denn mit der Nutzung eines Wirtschaftsguts als Kleinunternehmer liegt eine nicht vorsteuerabzugsberechtigte Nutzung vor.

 
Praxis-Beispiel

Anschaffung eines Wirtschaftsguts vor dem Übergang zum Kleinunternehmer

Der Schriftsteller S hat im Kalenderjahr 02 ein neues Fahrzeug angeschafft und daraus den vollen Vorsteuerabzug geltend gemacht. Im Kalenderjahr 06 geht S zulässigerweise zur Kleinunternehmerregelung über.

Die Vorschrift des § 15a UStG ist auch beim Kleinunternehmer uneingeschränkt anwendbar. Ab 06 liegt eine Nutzungsänderung vor, denn zum Zeitpunkt der Anschaffung des Pkw war S vorsteuerabzugsberechtigt, ab 06 jedoch nicht mehr. S muss bei einem 5-jährigen Berichtigungszeitraum eine Vorsteuerberichtigung 06 zu seinen Ungunsten durchführen.

 
Praxis-Tipp

Wechsel zum Kleinunternehmer muss überlegt sein

Es ist vor dem Übergang zum Kleinunternehmer zu prüfen, ob S im vorstehenden Beispiel im Hinblick auf die Vorsteuerberichtigung nicht doch lieber weiterhin Regelbesteuerer bleiben sollte. Dies könnte mindestens bis zum Ablauf des entsprechenden Berichtigungszeitraums gelten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Umsatzsteuer. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen