Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Das Pflichtteilsrecht ... / a) Pflichtteilsberechtigte

Rz. 5 Das Pflichtteilsrecht ist in den §§ 396 bis 398 ZGB geregelt. Der Ehegatte war stets pflichtteilsberechtigt (§ 396 Abs. 1 Nr. 1 ZGB). Kinder, Enkel und Eltern hatten dagegen nur dann einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie im Zeitpunkt des Erbfalls gegenüber dem Erblasser unterhaltsberechtigt waren (§ 396 Abs. 1 Nr. 2 ZGB), was sich nach den §§ 81 ff. FGB-DDR be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Internationales Pflich... / 5. Vorgehensweise bei interpersoneller Rechtsspaltung

Rz. 123 Ist das Rechtssystem nicht territorial, sondern nach Personengruppen gespalten (interpersonale Rechtsspaltung z.B. nach Religionszugehörigkeit wie beispielsweise im griechischen Thrazien oder in Syrien und anderen Staaten des Vorderen Orients und des Afrikas nördlich des Äquators), so ist auch hier gem. Art. 37 EUErbVO vorrangig ein internes interlokales Kollisionsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / a) Problemstellung

Rz. 22 Beschränkte Pflichtteilsverzichte sind in der Praxis häufig. Gerade bei der vorweggenommenen Erbfolge sind die Pflichtteilsberechtigten häufig nicht bereit, einen umfassenden Pflichtteilsverzicht zu erklären. So sind etwa die weichenden Geschwister mitunter damit einverstanden, dass sie im Hinblick auf eine versprochene Abfindung bezüglich der an einen anderen erfolge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Nachlass als wertbi... / a) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 32 Steuererstattungsansprüche sind Nachlassaktiva, Steuernachzahlungsverpflichtungen bilden Passiva.[119] Das gilt auch für Steuerschulden aufgrund der Abgeltungssteuer auf bis zum Todestag erzielte Kapitalerträge (§ 20 EStG).[120] War der Erblasser verheiratet und wurde er mit seinem Ehegatten zusammenveranlagt, gilt Folgendes: Haben beide Ehegatten verdient, ist eine Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / I. Verbrauch, Verzehr

Rz. 117 Wer alles verbraucht oder verzehrt, hinterlässt nichts. Dann kann auch der Pflichtteil nur "null" sein. Auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) bietet dagegen keinen Schutz. Aber es handelt sich dabei um eine Taktik der "verbrannten Erde". Damit muss der Erblasser schon zu seinen Lebzeiten und u.U. schon sehr bald beginnen. Dadurch entsteht die Gefahr, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Länderübersicht / 5. Pflichtteilsverzicht

Rz. 86 Das französische Zivilrecht enthält den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass auf noch nicht entstandene Rechte nicht wirksam verzichtet werden kann.[80] Dementsprechend kann vor Eintritt des Erbfalls auf Erb- und Pflichtteilsrechte nicht verzichtet werden, Art. 791, 722, 1130 Abs. 2 c.c. Dies gilt selbst dann, wenn der Verzichtende eine angemessene Abfindung erhält.[81] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Internationales Pflich... / 1. Beachtlichkeit ausländischen Kollisionsrechts

Rz. 88 Gemäß Art. 34 Abs. 1 EUErbVO ist nach Verweisung auf ausländisches Recht kraft Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers auch das ausländische Kollisionsrecht anzuwenden (Gesamtverweisung). Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, verweist Art. 21 Abs. 1 EUErbVO auf das ausländische Recht. Dabei erfasst diese Verweisung auch das in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gläubiger und Schuldner... / bb) Pflichtteilsrecht

Rz. 32 Für das Pflichtteilsrecht ergibt sich daraus: Besteht zwischen den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern keine Zugewinngemeinschaft, so beträgt der Pflichtteil neben Erben der ersten Ordnung ein Achtel, bei Gütertrennung neben einem Kind aber ein Viertel und neben zwei Kindern ein Sechstel, neben Erben der zweiten Ordnung oder Großeltern ein Viertel und neben sonstige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Internationales Pflich... / 1. Besonderheiten der interlokalen Rechtsspaltung

Rz. 104 In einigen Staaten ist das Erbrecht nicht einheitlich geregelt, sondern es gelten in einzelnen Landesteilen eigenständige Regelungen. Das betrifft in Europa z.B. das Vereinigte Königreich (England und Wales, Schottland, Nordirland) und Spanien (autonomes Recht in Aragon, Katalonien, Navarra, Galizien, im Baskenland und auf den Balearen sowie "gemeinspanisches Recht" ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Schutz des Ergänzungspflichtteils gegen Vermächtnisse

Rz. 249 Gegenüber Beeinträchtigungen, die den Erben durch Vermächtnisse und Auflagen in Verbindung mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch anderer belasten, kann sich der Erbe durch das Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB schützen.[647] Dabei ist jedoch zu beachten, dass § 2318 Abs. 3 BGB den eigenen Pflichtteil gegen die bloße Inanspruchnahme aus Vermächtnissen und Auflagen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / D. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht (§ 2338 BGB)

Rz. 39 Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht nimmt dem Pflichtteilsberechtigten nicht den Pflichtteil, sondern soll diesen nur vor dem Zugriff durch seine Gläubiger oder vor der Verschwendung durch den Berechtigten selbst bewahren. Sie ist letztlich eine Fürsorgemaßnahme für die Erhaltung des Vermögens in der Familie. Die praktische Bedeutung ist angesichts der auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Internationales Pflich... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 9. Verjährung bei treuwidrigem Verhalten (§ 242 BGB)

Rz. 331 Nach Ansicht des OLG Düsseldorf[515] kann sich der Erbe nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, wenn er bzw. der überlebende Ehepartner als Rechtsvorgänger es unterlassen hat, eine letztwillige Verfügung des Erblassers, die eine Regelung für den Schlusserbfall enthielt, zur Eröffnung zu geben. In der genannten Entscheidung hatten die Eltern ein Testament errich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Die negative Erbfreiheit

Rz. 47 Hinzu kommt aber ein völlig neuer Gedanke, der der sog. "negativen Erbfreiheit": Die Entscheidung, ob jemand die Erbschaft oder seinen Pflichtteil erhalten möchte, sei von der Privatautonomie, ja sogar mehr noch, von der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gedeckt. Dadurch werde auch eine "negative Erbfreiheit" geschützt. Der durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Länderübersicht / 1. Gesetzlicher Güterstand

Rz. 95 Gesetzlicher Güterstand nach französischem Recht ist die Errungenschaftsgemeinschaft (communauté reduite aux acquêts, Art. 1400 ff. c.c.).[86] Alles, was die Eheleute nach der Eheschließung entgeltlich erworben haben, bildet ihr Gesamtgut und ist Teil der ehelichen Gütergemeinschaft. Im Erbfall ist das Gesamtgut vor Auseinandersetzung des Nachlasses zwischen dem überl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Die vergessene Enterbung des Verzichtenden

Rz. 53 Der Pflichtteilsverzicht lässt das gesetzliche Erbrecht des Verzichtenden unberührt.[135] Daher ist der Verzichtende erst dann von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der Erblasser entsprechend abweichend testiert oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sein übriges Vermögen überträgt.[136] Die bei einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht gegen entsprech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Länderübersicht / 9. Pflichtteilsverzicht

Rz. 498 Das gemeinspanische Recht lässt einen Erbverzicht nicht zu. Art. 816 CC bestimmt insoweit, dass jeder Verzicht auf oder Vergleich über das zukünftige Noterbteil zwischen dem Erblasser und dem Noterben nichtig ist. Darüber hinaus kann auch auf den Anspruch auf Herabsetzung lebzeitiger Schenkungen nicht verzichtet werden. Selbst die Zustimmung des Noterben zur Schenkun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / b) Alte Rechtslage

Rz. 227 Demgegenüber kam es für die Handlungsmöglichkeiten des Pflichtteilsberechtigten für die bis zum 31.12.2009 eingetretenen Erbfälle darauf an, welchen Umfang der zugedachte Erbteil hatte:[423] Rz. 228 Sofern der zugewandte Erbteil nicht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils überstieg, galten diese Beschränkungen und Beschwerungen als nicht angeordnet. Sie entfielen kraft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Die "entfernten" Pflichtteilsberechtigten

Rz. 23 Als "entfernte" Pflichtteilsberechtigte kommen die Enkel und Urenkel sowie die Eltern des Erblassers in Betracht. Diese sind grundsätzlich jedoch nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn sie im Falle einer gesetzlichen Erbfolge Erben werden würden. Für die Eltern des Erblassers bedeutet dies, dass keine Abkömmlinge vorhanden sein dürften, die die Eltern von der gesetzlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Internationales Pflich... / 1. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 59 Hat der Erblasser keine Rechtswahl getroffen, so gilt gem. Art. 21 Abs. 1 EUErbVO das am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers geltende Recht für die Erbfolge. Dabei bezeichnet der "gewöhnliche Aufenthalt" den Lebensmittelpunkt einer Person. Rz. 60 Auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt schon lange als Anknüpfungspunkt verwandt wird, bleiben seine Konturen weite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Vertretung durch den gesetzlichen Sorgeberechtigten

Rz. 36 Nach § 1629 BGB obliegt grundsätzlich den Eltern als Sorgeberechtigten das Vertretungsrecht des minderjährigen Abkömmlings. Hierzu zählt auch das Recht zur Klärung von Vermögensfragen und davon umfasst die Geltendmachung des Anspruchs des Minderjährigen auf den Pflichtteil. Im Falle der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs wird der Minderjährige daher grundsätzlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Internationales Pflich... / 1. Notwendigkeit eines ordre public-Vorbehalts

Rz. 227 Beispiel[182] Der ägyptische Erblasser hatte 1984 in Hamburg eine Deutsche geheiratet. Im Jahre 2013 kehrte er nach Ägypten zurück. Seine Ehefrau blieb in Hamburg. Er hinterließ neben seiner Witwe eine Tochter und einen Sohn. Die Kinder sind beide getauft und leben in Deutschland. Einen in Alexandria lebenden Neffen hat er testamentarisch zum Alleinerben eingesetzt. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Länderübersicht / 18. Mexiko

Rz. 260 Die Vereinigten Staaten von Mexiko bestehen aus 31 Staaten und einem Bundesdistrikt ohne einheitliches Zivilrecht und ohne einheitliches internationales bzw. interlokales Kollisionsrecht. Art. 121 Abs. 2 der mexikanischen Bundesverfassung wird in den meisten Einzelstaaten dahingehend ausgelegt, dass bewegliche und unbewegliche Güter erbrechtlich dem jeweiligen Belege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / bb) Fakultative Ausschlussklausel

Rz. 56 Sie kann die mit der automatischen Ausschlussklausel verbundenen Nachteile vermeiden. Inhaltlich handelt es sich dabei um einen spezifizierten Änderungsvorbehalt.[79] Eine derartige Klausel ist daher nur dann erforderlich, wenn entweder in der Verfügung von Todes wegen ein solcher Vorbehalt überhaupt nicht vorhanden oder nicht ausreichend ist (etwa wenn alle Kinder de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 4. Ehegatte

Rz. 28 Der Ehegatte des Erblassers ist pflichtteilsberechtigt, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Ehe rechtsgültig bestanden hat. Kein Pflichtteilsrecht besteht daher bei einer Nichtehe, durch Urteil aufgehobener (§ 1313 BGB) oder geschiedener Ehe (§ 1564 BGB); trotz noch bestehender Ehe entfällt das Pflichtteilsrecht, wenn das Ehegattenerbrecht nach § 1933 BGB ausgeschloss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / a) Problemstellung

Rz. 28 Erhebliche Probleme bereitet die Bestimmung des § 1586b BGB, die auch unter Rechtsberatern teilweise zu wenig berücksichtigt wird.[53] Danach geht mit dem Tod des Unterhaltsverpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Länderübersicht / 3. Rechte des Ehegatten

Rz. 81 Der Pflichtteil des Ehegatten – wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt – beträgt gem. Art. 914–1 c.c. ein Viertel. In jedem Fall erhält er das einjährige Wohnrecht gem. Art. 763 c.c., welches als unmittelbare Ehewirkung mit "ordre public-Qualität" bezeichnet wird, so dass es einer testamentarischen Disposition entzogen ist. Rz. 82 Der "bedürftige" Ehegatte ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / 1. Ausgangssituation

Rz. 1 Das Pflichtteilsrecht setzt der Testierfreiheit Grenzen. Daher ist bei jeder Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen an die Einflüsse des Pflichtteilsrechts zu denken und entsprechende "Störfallvorsorge" zu betreiben. Dabei können Pflichtteilsansprüche nicht nur zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung für den Erben führen. Selbst wenn der Pflichtteilsberechtigte z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (2) Der Sonderfall der Pflichtteilsentziehung beim näheren Abkömmling und Enterbung des entfernteren Abkömmlings

Rz. 48 Der Theorienstreit wird aber in dem vom BGH entschiedenen Fall bedeutsam, weil dem näher berechtigten Abkömmling dessen Pflichtteil wirksam entzogen wurde.[72] Dann gibt es auf Grundlage der überwiegenden Meinung nichts, was den pflichtteilsentfernteren Abkömmling nach § 2309 BGB ausschließen könnte. Nach der überwiegenden Auffassung, die der BGH gebilligt hat, wird d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / 1. Problemstellung

Rz. 122 All diesen Gestaltungen[230] ist gemeinsam, dass sie nur beim Tod des erstversterbenden Ehegatten gegen Pflichtteilsansprüche entlasten. U.U. verstirbt aber der "Falsche" zuerst.[231] Diese Gestaltungen können wie folgt wirken:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Internationales Pflich... / 2. Vorgehensweise bei interlokaler Rechtsspaltung mit einheitlichem interlokalem Privatrecht

Rz. 106 Art. 36 Abs. 1 EUErbVO bestimmt, dass nach Verweisung auf das Recht eines Staates mit mehreren Rechtssystemen zur Bestimmung der einschlägigen Teilrechtsordnung vorrangig auf ein einheitliches interlokales Kollisionsrecht dieses Staates abzustellen ist. Staaten mit einem entsprechenden einheitlichen interlokalen Kollisionsrecht sind selten. Ein solches gab es im früh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Länderübersicht / 2. Pflichtteilsberechtigte Personen

Rz. 480 Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge und, soweit sie zur Erbfolge berufen wären, die Vorfahren des Erblassers. Der Ehegatte ist in erster und zweiter Ordnung kein Noterbe, da er schon im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nicht Erbe würde. Das ihm am Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zustehende Nießbrauchsrecht freilich hat insgesamt Pflichtteilschara...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / cc) Eingeschränktes Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 2 BGB

Rz. 57 Ist der Vermächtnisnehmer jedoch selbst pflichtteilsberechtigt, so wird das Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB durch die Regelung des § 2318 Abs. 2 BGB eingeschränkt. Eine Kürzung des Vermächtnisanspruchs kann danach nur soweit erfolgen, dass dem Vermächtnisnehmer sein Pflichtteilsanspruch verbleibt. Wie sich aus § 2324 BGB ergibt, kann der Erblasser dies auch nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Internationales Pflich... / a) Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 109 Gemäß Art. 36 Abs. 2 lit. a EUErbVO gilt jede Verweisung aufgrund Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers als Bezugnahme auf das Recht der Gebietseinheit, in der der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Konkret bedeutet das, dass bei einer Verweisung aufgrund von Art. 21 EUErbVO (sei es unmittelbar, sei es aufgrun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / I. Nachlassplanung

Rz. 21 Nachlassplanung im ureigensten Sinne ist es, wenn der Erblasser hinsichtlich seines Nachlasses bereits Vorsorge dafür tragen will, dass nach dem Tod seines Erben dessen Pflichtteilsberechtigte hieraus keine Pflichtteilsansprüche geltend machen können. Es handelt sich um eine Pflichtteilsreduzierung auf der zweiten Stufe oder in der zweiten Generation nach dem Erblasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / g) Sonstige Gegenleistungen (z.B. Leibrente; Leibgeding), weitere Probleme

Rz. 134 Das OLG Schleswig hat interessanterweise bei einer Bewertung eines verschenkten Grundstücks, dessen Wert im Erbfall niedriger als im Schenkungszeitpunkt war, zwar nicht den Nießbrauch des Schenkers abgezogen, sondern die zusätzlich vereinbarte Leibrente. Während der Nießbrauch mit dem Tod des Schenkers ende und daher den Beschenkten nicht (mehr?) belaste, handele es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Zur Absicherung des Verzichtenden

Rz. 14 Zur Absicherung der Verzichtenden sind möglich:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gläubiger und Schuldner... / aa) Meinungsstand

Rz. 46 Umstritten ist, ob der entferntere Pflichtteilsberechtigte konkret pflichtteilsberechtigt ist, wenn der näher Berechtigte nur enterbt wird. Die überwiegende Auffassung bejaht dies.[66] Die Gegenansicht verneint dies und begründet dies vor allem damit, dass der Gesetzgeber zwar für die Ausschlagung (§ 1953 Abs. 2 BGB), die Erbunwürdigkeit (§ 2344 Abs. 2 BGB) und den un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Der Pflichtteilsrestans... / D. Zuwendung von Erbteil und (Voraus-)Vermächtnis

Rz. 38 Mit dem Übergang von der kombinierten Aufstockungs- und Ausschlagungslösung zur reinen Ausschlagungslösung, wonach immer der beschwerte oder belastete Erbteil ausgeschlagen werden muss, um den Pflichtteil verlangen zu können, ist mit dem Inkrafttreten der Erbrechtsreform zum 1.1.2010 auch die früher in § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB getroffene Differenzierung zwischen pflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Einführung

Rz. 46 Den vorläufigen Schlusspunkt in der Diskussion zur Inhaltskontrolle von Erb- und Pflichtteilsverzichten bildet die Entscheidung des BGH vom 19.1.2011.[119] In dem dort entschiedenen Fall hatte kurz vor Eintritt des Erbfalls eine körperbehinderte Sozialhilfeempfängerin ohne Gegenleistung auf ihren gesetzlichen Pflichtteil verzichtet. Der Sozialhilfeträger hatte nach Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 2. Zurückbehaltungsrecht

Rz. 64 Stehen sich Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten und des Erben gegenüber, besteht kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, da es nicht gegen Treu und Glauben verstößt, wenn der eine Auskunftsanspruch ohne Rücksicht auf den anderen geltend gemacht und durchgesetzt wird.[133] Insbesondere entsteht kein wirtschaftlicher Nachteil für den auskunftsverpflichtet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / a) Neue Rechtslage

Rz. 226 Für die ab dem 1.1.2010 eintretenden Erbfälle gilt § 2306 Abs. 1 BGB (Art. 229 § 23 Abs. 4 EGBGB). Danach hat der mit einem beschwerten oder belastenden Erbteil bedachte Pflichtteilsberechtigte ein Wahlrecht: Nimmt er die hinterlassene Erbschaft an, so bleiben die belastenden und beschwerenden Anordnungen bestehen. Schlägt er die Zuwendung aus, so kann er den vollen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Nachlass als wertbi... / c) Umfang des Landguts

Rz. 254 Für den gegenständlichen Umfang eines Landguts ist zunächst auf die Widmung [646] der einzelnen Vermögensgegenstände durch den Betriebsinhaber abzustellen. Entscheidend ist aber eine funktionale Betrachtungsweise.[647] Daher können z.B. solche Grundstücke, die ohne eine Beeinträchtigung des aus dem landwirtschaftlichen Betrieb zu erzielenden Ertrags aus dem Betriebsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Einrede gegen die Nachlassforderung

Rz. 335 Der Erbe kann die Dürftigkeitseinrede des unzureichenden Nachlasses nach § 1990 BGB grundsätzlich gegenüber allen Nachlassforderungen geltend machen. Sie steht dem Erben daher auch gegenüber dem ordentlichen Pflichtteil und dem Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.[523] Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Erbe nicht bereits unbeschränkt für die Nachlassverbindlichke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Einrede des pflichtteilsberechtigten Erben nach § 2328 BGB

Rz. 346 Nach § 2328 BGB kann der pflichtteilsberechtigte Erbe ein Leistungsverweigerungsrecht bis zu der Höhe geltend machen, dass ihm sein eigener Ergänzungspflichtteil gegenüber den Ergänzungsansprüchen anderer Pflichtteilsberechtigter verbleibt. Wie der Vorschrift zu entnehmen ist, kann das Leistungsverweigerungsrecht nur gegenüber einem anderen Pflichtteilsergänzungsansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Das anwaltliche Mandat... / a) Verjährungsfristen

Rz. 54 Auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hat der Rechtsanwalt die Pflicht, die Verjährungsfristen zu überprüfen und wenn notwendig, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.[52] Allgemein gilt, dass der Rechtsanwalt in Fällen, in denen ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zu verjähren droht und zur Hemmung der Verjährung bereits Klage a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / b) Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 39 Die Eintrittsklausel als solche hat nicht zwingend eine Vermögensverschiebung zu Lasten des Erben bzw. des Pflichtteilsberechtigten zur Folge. Mithin kommt es für die Frage des Bestehens von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen entscheidend darauf an, ob und inwieweit der eintretende Gesellschafter eine Einlage in die Gesellschaft zu leisten hat bzw. we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[66] dargestellt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / b) Auswirkungen auf die Bewertung

Rz. 128 Wenn die vorgenannten Abfindungsbeschränkungen (siehe Rdn 114 ff.) bei der Bewertung unberücksichtigt blieben, ergäbe sich für den Erben das Risiko, dass einerseits im Rahmen der Pflichtteilsberechnung der volle Wert der Beteiligung in Ansatz gebracht würde, andererseits aber im Falle eines späteren Ausscheidens aus der Gesellschaft lediglich der (deutlich geringere)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unternehmensbewertung ... / B. Unternehmensbewertung – Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 12 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[5] Bislang existieren auch nur sehr wenige höchstrichterliche Entscheidungen, die sich mit Fragen der Unternehmenswertermittlung zur Be...mehr