Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / IV. Vergleich über den Pflichtteilsanspruch

Rz. 81 Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der durch Zahlung eines Geldbetrages zu erfüllen ist. Ein Vergleich über den Pflichtteilsanspruch ist daher grundsätzlich formlos möglich. Etwas anders gilt nur, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen erfüllt werden soll. Der mangelnde Formzwang ...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 1. Grundsatz und Grenzen

Rz. 8 Ein prägender Grundsatz der Ermittlung von Nachlassbestand und Nachlasswert ist das Stichtagsprinzip. Denn der Nachlassbestand ergibt sich aus der Differenz der Aktiva und Passiva bezogen auf den Bewertungsstichtag. Maßgeblich für die erforderliche Feststellung beider ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 S. 1 BGB), d.h. der Zeitpunkt des Todes de...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / Literaturtipps

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / gg) Ausstattung zur Pflichtteilsreduzierung

Rz. 163 Die Ausstattung ist zwar objektiv unentgeltlich, sie gilt aber nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 1624 BGB nur insoweit als Schenkung, als sie das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter entsprechende Maß übersteigt (sog. Übermaßausstattung). Teilweise wird daraus in einer sehr vereinfachenden Betrachtung ge...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 252 Im Rahmen der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs, sei es durch Leistungs- oder Stufenklage, trägt der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, von denen die Höhe und der Grund des Pflichtteilsanspruchs abhängen.[405]mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / 2. Pflichtteilsbruchteil im Regelfall

Rz. 15 Die Berechnung der Pflichtteilsquote ist für jeden Pflichtteilsberechtigten gesondert vorzunehmen.[34] Dabei ist abstrakt von den Regeln der gesetzlichen Erbfolge auszugehen (§§ 1924 ff. BGB), jedoch modifiziert durch § 2310 BGB.mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / c) Der Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / II. Pflichtteilsbruchteil im Regelfall

Rz. 43 Bei der Berechnung der Pflichtteilsquote ist für jeden Pflichtteilsberechtigten gesondert vorzugehen.[86] Dafür ist abstrakt von den Regeln der gesetzlichen Erbfolge auszugehen (§§ 1924 ff. BGB), jedoch modifiziert durch die §§ 2309, 2310 BGB.mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / F. Prozessuales zum Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

Rz. 89 Die Ansprüche auf Auskunfts- und Wertermittlung des § 2314 BGB können sowohl einzeln im Wege der Leistungsklage als auch gem. § 254 ZPO als Stufenklage verfolgt werden. Der Antrag auf Auskunft ist dabei möglichst konkret zu fassen, damit er später auch vollstreckt werden kann. Der Klageantrag sollte sich demzufolge auf die folgenden Punkte, die ein Nachlassverzeichnis...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 7. Pflichtteilsrechtliche Relevanz güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 194 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung derart abweichender Quoten für die Zwecke des Pflichtteilsrechts nur in bestimmten Konstellationen als unentgeltlich. Derartige Vereinbarungen sind daher im französischen Erbrecht "pflichtteilsfest". Ähnliches ergibt sich für die Vereinbarung einer joint tenancy unter im Güterstand der Errungenschaft lebenden Ehegatten nac...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Pfändungsantrag

Rz. 382 Ist der bereits vertraglich anerkannte bzw. rechtshängig gemachte Pflichtteilsanspruch zu pfänden, so richtet sich dies nach den Vorschriften der §§ 828 ff. ZPO über die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen. Der Pfändungsgläubiger hat dann das Anerkenntnis bzw. die Rechtshängigkeit des zu pfändenden Anspruchs darzulegen. Ein Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. H...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / i) Verfahrensrechtliche Probleme bei der Stufenklage

aa) Auskunftserteilung nach Rechtshängigkeit Rz. 239 Strittig und von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die in der ersten Stufe geforderte Auskunft erst nach Erhebung der Stufenklage erteilt hat. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kläger danach den Rechtsstreit hinsichtlich des in der e...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Streitwert und Kosten

1. Allgemeines Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interess...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Vorgehen im Wege der Stufenklage

1. Allgemeines Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaup...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Der prozessuale Verlauf der Stufenklage

a) Allgemeines Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[359] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unb...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Prozesskostenhilfe bei der Stufenklage

a) Prozesskostenhilfe des Klägers Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[429] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[430] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtli...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Kosten für Wertgutachten und Nachlassverzeichnis

Rz. 268 Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens und eines Nachlassverzeichnisses können im Rahmen der Kostenausgleichung nur dann berücksichtigt werden, wenn der Erbe die Aufträge erteilt hat, um die Überschuldung des Nachlasses darzulegen und so die Klageabweisung zu erreichen.[426]mehr

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§ 19 Länderübersicht / VI. Pflichtteilsrecht der Autonomen Regionen

Rz. 500 Die Erbrechte der autonomen Regionen weichen in Bezug auf den Umfang und die Ausgestaltung des Pflichtteils teilweise erheblich vom gemeinspanischen Recht ab. Das Gleiche gilt für die Zuweisung von Pflichtteilsrechten an den nichtehelichen Lebensgefährten. Die mitunter ausführlichen Sonderregeln befinden sich in den jeweiligen Autonomiestatuten.[495] Im Folgenden fin...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / a) Allgemeines

Rz. 246 Beispiel Der ursprünglich französische, bei seinem Tode US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [218] be...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / aa) Staatangehörigkeitswechsel

Rz. 250 Zunächst wäre an den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit zu denken. Da die Staatsangehörigkeit gem. Art. 22 Abs. 1 EUErbVO die Möglichkeit schafft, auch ohne Verlagerung des Lebensmittelpunkts das Erbstatut zu wechseln, stellt sie für Inländer eine besonders attraktive Möglichkeit dar, für das gesamte Vermögen die Geltung deutschen Pflichtteilsrechts zu ve...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsähnliche Rechte des Ehegatten

Rz. 290 Der Ehegatte hat keine Pflichtteilsrechte im eigentlichen Sinn. Da das "besondere gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten" insgesamt dispositiv ist, bildet auch dieses keine Sicherheit für den überlebenden Ehegatten. Er bleibt auf diese Weise grundsätzlich auf die Rechte aus dem Güterrecht angewiesen, die erheblich sein können, da in den Niederlanden die Allg...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 6. Möglichkeiten des Pflichtteilsverzichts

Rz. 442 Der Verzicht auf Pflichtteilsrechte fällt unter den Typ des gem. Art. 180 Abs. 1 serbErbG unzulässigen Erbvertrages. Auch hat die Ausschlagung einer Erbschaft, die noch nicht angefallen ist, keinerlei rechtliche Wirkungen, Art. 218 serbErbG. Jedoch bestimmt Art. 186 serbErbG, dass das Vermögen, welches der Erblasser mit Zustimmung der weichenden Erben durch Vertrag z...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 6. Navarra

Rz. 507 In Navarra bestehen keine materiellen Pflichtteile. Eine Enterbung der "Noterben" erfordert jedoch, dass diese im Testament ausdrücklich genannt und ihnen bestimmte symbolische Vorteile[499] zugewandt werden. Kinder aus vorangegangenen Ehen dürfen nicht grundlos weniger erhalten als die aus einer späteren Ehe und haben Anspruch auf das, was der Erblasser von seinem a...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Fiktiver Nachlass (Schenkungen)

Rz. 261 Neben dem tatsächlichen Nachlass ist der Pflichtteilsberechtigte auch hinsichtlich der vom Erblasser getätigten Schenkungen beweispflichtig. Ihn trifft daher auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands die Beweislast.[419] Wurde seitens des Erben oder Beschenkten Auskunft dahingehend erteilt, dass keine unentgeltlichen Zuwendungen vorliegen, wird der Pflichtteilsber...mehr

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§ 16 Gesellschaftsrechtlich... / b) Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 33 Sowohl im Anwendungsbereich der einfachen als auch der qualifizierten Nachfolgeklausel kommt es zu einem erbrechtlichen Übergang des Gesellschaftsanteils[80] mit der Folge, dass dieser – jedenfalls wertmäßig – in den Nachlass fällt. Mithin ist er im Rahmen der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils zu berücksichtigen.[81]mehr

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§ 19 Länderübersicht / 4. New York

Rz. 602 Das Erbrecht ist im New York Estates, Powers and Trusts Law (E.P.T.L.) geregelt. Gem. § 3–5.1 (h) E.P.T.L. kann eine Person, die ihr domicile nicht in New York hat, für eine testamentarische Verfügung über dort belegenes bewegliches Vermögen die Geltung New Yorker Rechts testamentarisch wählen. Unklar ist allerdings, ob sie auf diese Weise über die Wirksamkeit und Wi...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / a) Prozesskostenhilfe des Klägers

Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[429] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[430] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtliche Stufen des Verfahrens.[431] D...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 7. Vorempfänge

Rz. 264 Beruft sich der Erbe auf das Vorliegen von ausgleichspflichtigen oder anrechnungspflichtigen Zuwendungen, so trägt er hierfür ebenfalls die Beweislast.[421] Macht der Pflichtteilsberechtigte dagegen geltend, dass ihm aufgrund eigener Leistungen gegenüber dem Erblasser ein erhöhter Pflichtteilsanspruch nach den Vorschriften der §§ 2057a, 2316 BGB zusteht, hat er die v...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / b) Bildung von "Sachnormen im IPR"

Rz. 266 Außerhalb der family provision und einiger sozialistischer Erbrechte sind jedoch Pflichtteile zumeist quotenmäßig fixiert und auch güterrechtliche Auseinandersetzungen erfolgen nach fixen Regeln. Hier kann eine Anpassung im Wege einer durch das IPR geschaffenen Sachnorm erfolgen, nach der der Pflichtteilsberechtigte insgesamt nicht mehr, aber auch nicht weniger erhäl...mehr

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§ 19 Länderübersicht / III. Gewillkürte Erbfolge

Rz. 403 Letztwillige Verfügungen können in einem Einzeltestament oder einem Erbvertrag getroffen werden. Die gemeinschaftliche Errichtung von Testamenten ist nicht zulässig.[423] Folge eines Verstoßes ist jedoch, wie bei anderen Formfehlern auch, nicht die Nichtigkeit, sondern die Anfechtbarkeit des Testaments, Art. 520 ZGB.[424] Neben Erbeinsetzung und Vermächtnissen können...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / bb) Das Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB

Rz. 54 Nach § 2318 Abs. 1 BGB haben Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte entsprechend dem Wert ihrer Zuwendung zum Gesamtnachlass im Innenverhältnis zum Erben die Pflichtteilslast[94] mitzutragen. Rein rechnerisch erfolgt dies durch sog. Kürzung des Vermächtnisanspruchs bzw. des Auflagenverlangens. Rz. 55 Die Höhe des Kürzungsrechts bestimmt sich grundsätzlich nach der w...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / b) Nach erfolgter Erbauseinandersetzung

Rz. 47 Wurde die Erbengemeinschaft bereits auseinandergesetzt, so greift die Einrede des § 2059 BGB nicht mehr ein. Der Pflichtteilsberechtigte ist nunmehr als Nachlassgläubiger schutzwürdiger, da jeder einzelne Miterbe nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft über die ihm zugewandten Nachlassgegenstände frei verfügen kann. Nach § 2058 BGB besteht nunmehr eine unbeschrä...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interesse des Klägers....mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Höhe der Pflichtteilsquote

Rz. 254 Neben dem Nachweis der Abstammung trägt der Pflichtteilsberechtigte auch für die Höhe seiner Pflichtteilsquote die Beweislast, da diese wiederum maßgeblich für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs selbst ist.[409] Wird daher seitens des Beklagten die Pflichtteilsquote bestritten, so stellt sich für den Kläger die schwierige Situation, dass er dann beweisen muss, dass k...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Sofortiges Anerkenntnis (in der ersten Stufe)

Rz. 274 Ein sofortiges Anerkenntnis (i.S.v. § 93 ZPO) des Auskunftsanspruchs in der ersten Stufe liegt z.B. auch dann vor, wenn bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens der Beklagte zunächst Verteidigungsabsicht angezeigt, nicht aber Klageabweisung beantragt hat und dann innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 S. 2 ZPO das Anerkenntnis abgibt.[434]mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / cc) Berufung über das Teilurteil

Rz. 242 Über jedes ergangene Teilurteil ist grundsätzlich eine Berufungsfähigkeit gegeben, sofern die sonstigen Berufungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere die Berufungssumme von 600 EUR erreicht wurde. Die Entscheidungsbefugnis der Berufungsinstanz beschränkt sich grundsätzlich auf das einzelne Teilurteil, da die weiteren Stufen und Ansprüche noch in erster Instanz anh...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaupt ein Zahlungs...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / 2. Schutz gegen lebzeitige Zuwendungen

Rz. 40 Bis zu einem gewissen Grad ist der Pflichtteilsberechtigte auch gegen lebzeitige Zuwendungen des Erblassers geschützt. So gewähren ihm die §§ 2325 ff. BGB einen, wenn auch zeitlich und sachlich begrenzten, Schutz gegen Schenkungen. Dieser steht jedoch grundsätzlich unter der Zeitgrenze von zehn Jahren (§ 2325 Abs. 3 BGB), die jedoch dann nicht gilt, wenn die Schenkung...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / a) Allgemeines

Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[359] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unbezifferte Leis...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs unter gleichzeitiger Behauptung einer Erbenstellung

Rz. 13 In der Praxis kann sich die Situation ergeben, dass der enterbte Pflichtteilsberechtigte vor der Frage steht, ob er die ihn enterbende Verfügung von Todes wegen z.B. nach den §§ 2078 ff. BGB anficht unter gleichzeitiger oder zuvor erfolgter Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs.[21] Im Fokus einer solchen Vorgehensweise steht die Frage, ob die Geltendmachung des...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / I. Allgemeiner Umfang des Erbstatuts nach der EUErbVO

Rz. 126 Das Erbstatut nach der EUErbVO umfasst sämtliche Fragen der Erbfolge. Das betrifft sowohl die Fragen der Erbberufung als auch des Erbgangs. Art. 23 EUErbVO enthält insoweit eine ausführliche Aufzählung der erfassten Fragen. Im Wesentlichen ausgenommen sind hierbei die Fragen, die dem Errichtungsstatut unterstellt werden (Art. 26 EUErbVO), und die Fragen der formellen...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / g) Fälschliche Abweisung der Stufenklage in der ersten Stufe durch Schlussurteil

Rz. 236 Hat das Gericht eine Stufenklage in der ersten Stufe fälschlicher Weise durch Schlussurteil abgewiesen, obwohl die weiteren Stufen noch in der ersten Instanz anhängig sind, kann der Kläger nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (i.V.m. der Meistbegünstigungstheorie) gegen das Urteil Berufung einlegen, anstatt nach § 319 ZPO Berichtigung zu beantragen.[380]mehr

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§ 19 Länderübersicht / 7. Durchsetzung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 94 Die Herabsetzung der lebzeitigen Schenkungen erfolgt subsidiär, wenn die Herabsetzung der Verfügungen von Todes wegen nicht ausreicht, die Pflichtteile zu befriedigen. Hier besteht für die Schenkungen eine zeitliche Rangfolge: Begonnen wird mit der zeitlich letzten, dann wird so weit in die Vergangenheit geschritten, bis der Nachlass entsprechend aufgefüllt ist, Art. ...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 6. Fortgeltung von Art. 25 EGBGB für Altfälle

Rz. 29 Schließlich darf nicht vergessen werden, dass für alle vor dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle die Vorschrift des Art. 25 EGBGB weiterhin anwendbar bleibt. Für diese Erbfälle bestimmen sich also die Pflichtteile der Angehörigen weiterhin nach dem Heimatrecht des Erblassers – vorbehaltlich einer Rück- oder Weiterverweisung durch das ausländische internationale Privatr...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 35. Thailand

Rz. 510 Nach §§ 37 f. des thailändischen IPRG[501] wird die Erbfolge beweglichen Vermögens an den Wohnsitz des Erblassers, die Erbfolge von Immobilien an den jeweiligen Belegenheitsort angeknüpft. Es kommt mithin bei in Thailand belegenen Immobilien aus thailändischer Sicht zur Nachlassspaltung. Praxistipp Verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger in einem Altersheim in Thail...mehr

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§ 13 Das anwaltliche Mandat... / c) Voreilige Ausschlagung

Rz. 58 Wird der Pflichtteilsberechtigte zum Erben eingesetzt, stellt sich oft die Frage, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll, um stattdessen seinen Pflichtteilsanspruch zu verlangen. Grundsätzlich gilt, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe mit der Ausschlagung auch sein Pflichtteilsrecht verliert. Lediglich unter den Voraussetzungen des § 2306 BGB kann der Pf...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Vorgehen im Wege der Leistungsklage

Rz. 215 Da es sich beim Pflichtteilsanspruch grundsätzlich um einen Zahlungsanspruch handelt, kann der Pflichtteilsberechtigte diesen durch Leistungsklage geltend machen. Der Pflichtteilsberechtigte ist zuvor nicht verpflichtet, Auskunftsklage zu erheben oder beide Ansprüche in Form einer Stufenklage miteinander zu verbinden. Liegt eine auslegungsbedürftige letztwillige Verf...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 1. Ausgangsüberlegung

Rz. 59 Der Pflichtteilsanspruch bestimmt sich nach dem Pflichtteilsbruchteil und dem Wert des Nachlasses (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Pflichtteilsbruchteil richtet sich dabei grundsätzlich nach der Erbquote der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Die Akzessorietät zwischen Erb- und Pflichtteilsquote wird aber durch § 2310 S. 1 BGB für bestimmte Fälle durchbrochen.[107]...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / Literaturtipps

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 295 Nach dem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts gilt seit 1.1.2010 auch für den Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) grundsätzlich die Regelverjährung von drei [460] Jahren (§ 195 BGB).[461] Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB gilt hinsichtlich der Dauer die Verjährungsfrist des § 195 BGB (R...mehr