Rz. 602

Das Erbrecht ist im New York Estates, Powers and Trusts Law (E.P.T.L.) geregelt. Gem. § 3–5.1 (h) E.P.T.L. kann eine Person, die ihr domicile nicht in New York hat, für eine testamentarische Verfügung über dort belegenes bewegliches Vermögen die Geltung New Yorker Rechts testamentarisch wählen. Unklar ist allerdings, ob sie auf diese Weise über die Wirksamkeit und Wirkungen der Verfügung hinaus auch die Pflichtteilsrechte dem Domizilrecht entziehen und New Yorker Recht unterstellen kann.[578]

 

Rz. 603

Der elective share des Ehegatten beträgt ein Drittel des Nachlasses, zumindest aber 50.000 US-$.[579] Das Wahlrecht muss innerhalb eines halben Jahres nach Ernennung des Nachlassverwalters (administrator) bzw. Bestätigung des Testaments durch das Nachlassgericht, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers, ausgeübt werden (§ 5–1–1-A (d) (1) E.P.T.L.). Das Gesetz enthält umfangreiche Regeln zur Berechnung des ergänzten Nachlasses (augmented estate). So werden Schenkungen von Todes wegen, gemischte Schenkungen, joint tenancies und trust-Vereinbarungen zugunsten Dritter in den der Berechnung zugrunde gelegten Nachlass einbezogen, § 5–1.1-A (a) (5) E.P.T.L.

 

Rz. 604

Ein Ehegatte kann auf sein right of election schon zu Lebzeiten seines Ehegatten verzichten. Der Verzicht muss schriftlich erfolgen, vom Verzichtenden unterschrieben und in der Weise beglaubigt werden, wie das New Yorker Recht es für ein Grundstücksgeschäft verlangt.[580] Der Verzicht kann vor oder nach der Heirat erfolgen, einseitig oder in einem Vertrag, entgeltlich oder unentgeltlich, bedingt oder unbedingt.

 

Rz. 605

Großzügig ist die Bemessung des exempt property. § 5–3-1 E.P.T.L. gewährt dem Ehegatten u.a. die Haushaltseinrichtung und Hausrat im Wert von bis zu 10.000 US-$, Bücher etc. bis zum Wert von 1.000 US-$, Haustiere, ein Auto aus dem Nachlass im Wert von bis zu 15.000 US-$ bzw. den entsprechenden Geldbetrag in cash und weiteres Geld oder bewegliches Vermögen im Wert von bis zu 15.000 US-$ etc. Insgesamt kann er auf Gegenstände im Wert von bis zu 56.000 US-$ kommen. Bei Fehlen eines Ehegatten steht dieses Recht den Kindern unter 21 Jahren zu.

[578] So war im Fall Estate of Renard (437 N.Y.S.2d 860) die Klage des volljährigen Adoptivsohnes auf Pflichtteile nach französischem Recht unter Hinweis auf die Rechtswahl im Testament abgewiesen worden, während im Fall Estate of Clark (21 N.Y.2d 478) das right of election der Ehefrau ohne Rücksicht auf die abweichende Rechtswahl zwingend nach dem Recht am letzten domicile des Erblassers beurteilt wurde. Hierzu Scoles/Hay, Conflict of Laws, § 20.14; Rauscher, in: FS W. Lorenz, S. 527 ff.
[579] Sect. 5–1.1-A (a) (2) E.P.T.L.
[580] Sect. 5–1.1-A (e) (2) E.P.T.L.

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