Rz. 81

Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der durch Zahlung eines Geldbetrages zu erfüllen ist. Ein Vergleich über den Pflichtteilsanspruch ist daher grundsätzlich formlos möglich. Etwas anders gilt nur, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen erfüllt werden soll. Der mangelnde Formzwang hat in der Praxis dazu geführt, dass in den seltensten Fällen ein Vergleich über den Pflichtteilsanspruch ausdrücklich fixiert und niedergelegt wird. Oft wird verkannt, dass ein Vergleichsschluss auf "kurzem Weg" erhebliche Probleme nach sich ziehen kann. Es bietet sich daher an, auch im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs über einen Pflichtteilsanspruch gewisse Mindestpunkte zu klären, sofern diesbezüglich seitens der Parteien Bereitschaft besteht.

 

Rz. 82

In den Pflichtteilsvergleich sollte in jedem Fall das Nachlassverzeichnis, auf dessen Basis sich der Pflichtteilsanspruch berechnet, aufgenommen werden. Hierneben sollten die Pflichtteilsquote festgelegt sowie die Zahlungsmodalitäten, etwaige Verzinsungen und Verzugsfolgen geregelt werden. Von gleicher Bedeutung ist auch die Frage, welche Schenkungen und Vorempfänge im Rahmen der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs Berücksichtigung gefunden haben. Nicht zuletzt muss daran gedacht werden, dass der Nachlass sich auch noch nach Abschluss des Pflichtteilsvergleichs verändern kann, z.B. durch eine spätere Steuerrückzahlung.

 

Rz. 83

Muster 13.7: Außergerichtlicher Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

 

Muster 13.7: Außergerichtlicher Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Zwischen

der Erbengemeinschaft am Nachlass des verstorbenen Erblassers _________________________, bestehend aus den Beteiligten _________________________ und _________________________

– nachfolgend Erbengemeinschaft –

vertreten durch: Rechtsanwälte _________________________

und

_________________________

– nachfolgend Pflichtteilsberechtigter –

vertreten durch: Rechtsanwälte _________________________

wird folgende

Vergleichsvereinbarung

über die Abgeltung der Pflichtteilsansprüche des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des am _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________ geschlossen.

§ 1 Vorbemerkung

Am _________________________ verstarb der Erblasser _________________________. Er hinterließ die beiden ehelichen Abkömmlinge _________________________ und _________________________. Der Erblasser war verwitwet. Neben den beiden ehelichen Abkömmlingen _________________________ und _________________________ hinterließ der Erblasser den nichtehelichen Abkömmling _________________________ und hier Pflichtteilsberechtigten. Mit letztwilliger Verfügung vom _________________________ hat der Erblasser die beiden ehelichen Abkömmlinge _________________________ und _________________________ zu seinen Alleinerben bestimmt. Im nachfolgenden Vergleich sollen nunmehr die Pflichtteilsansprüche des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des Erblassers geregelt und abgegolten werden.

§ 2 Gegenstand des Vergleichs

Die Erbengemeinschaft erkennt an, dass dem Pflichtteilsberechtigten unter Berücksichtigung einer Pflichtteilsquote von _________________________ ein Pflichtteilsanspruch am Nachlass des Erblassers _________________________ zusteht.

Durch Vorlage des Nachlassverzeichnisses vom _________________________, welches zum wesentlichen Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht wird, wurde der Netto-Nachlasswert auf _________________________ EUR geschätzt. Die Parteien erkennen die im Nachlassverzeichnis zugrunde liegenden Wertfeststellungen des Sachverständigen _________________________ hinsichtlich der Immobilien _________________________ und _________________________ als verbindlich an.

Mit der vorliegenden Vereinbarung werden alle Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, einschließlich etwaiger Pflichtteilsausgleichsansprüche (§§ 2050, 2316 ff. BGB) abgegolten, soweit sie sich auf das in der Anlage beigefügte Nachlassverzeichnis beziehen.

§ 3 Zahlung

Den Pflichtteilsberechtigten steht ein Gesamtpflichtteilsanspruch gegenüber der Erbengemeinschaft in Höhe von _________________________ EUR zu. Der Pflichtteilsanspruch ist am _________________________ zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf folgendes Konto zu erfolgen: IBAN _________________________, BIC _________________________ bei Kreditinstitut _________________________.

Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Pflichtteilsanspruch mit 5 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

§ 4 Nachabfindung bei nachträglicher Änderung der Nachlasswerte[65]

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Ansprüche der Parteien nach § 2313 BGB von dieser Vereinbarung unberührt bleiben. Sollte sich der Wert des Nachlasses im Verhältnis zu der in der Anlage beigefügten Nachlassaufstellung ändern, so steht dem Pflichtteilsberechtigten entsprechend seiner Quote ein Nachabfindungsanspruch zu.

Insoweit verpflichtet sich die Erbengemeinschaft, dem Pflichtteilsberechtigten unm...

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