Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1072 Handbuch Pflichtteilsrecht, Mayer-Süß-Tanck-Bittler, 4. Aufl. 2017 (zerb verlag)

Muster 13.7: Außergerichtlicher Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Zwischen

der Erbengemeinschaft am Nachlass des verstorbenen Erblassers _________________________, bestehend aus den Beteiligten _________________________ und _________________________

– nachfolgend Erbengemeinschaft –

vertreten durch: Rechtsanwälte _________________________

und

_________________________

– nachfolgend Pflichtteilsberechtigter –

vertreten durch: Rechtsanwälte _________________________

wird folgende

Vergleichsvereinbarung

über die Abgeltung der Pflichtteilsansprüche des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des am _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________ geschlossen.

§ 1 Vorbemerkung

Am _________________________ verstarb der Erblasser _________________________. Er hinterließ die beiden ehelichen Abkömmlinge _________________________ und _________________________. Der Erblasser war verwitwet. Neben den beiden ehelichen Abkömmlingen _________________________ und _________________________ hinterließ der Erblasser den nichtehelichen Abkömmling _________________________ und hier Pflichtteilsberechtigten. Mit letztwilliger Verfügung vom _________________________ hat der Erblasser die beiden ehelichen Abkömmlinge _________________________ und _________________________ zu seinen Alleinerben bestimmt. Im nachfolgenden Vergleich sollen nunmehr die Pflichtteilsansprüche des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des Erblassers geregelt und abgegolten werden.

§ 2 Gegenstand des Vergleichs

Die Erbengemeinschaft erkennt an, dass dem Pflichtteilsberechtigten unter Berücksichtigung einer Pflichtteilsquote von _________________________ ein Pflichtteilsanspruch am Nachlass des Erblassers _________________________ zusteht.

Durch Vorlage des Nachlassverzeichnisses vom _________________________, welches zum wesentlichen Bestandteil dieser Vereinbarung gemacht wird, wurde der Netto-Nachlasswert auf _________________________ EUR geschätzt. Die Parteien erkennen die im Nachlassverzeichnis zugrunde liegenden Wertfeststellungen des Sachverständigen _________________________ hinsichtlich der Immobilien _________________________ und _________________________ als verbindlich an.

Mit der vorliegenden Vereinbarung werden alle Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, einschließlich etwaiger Pflichtteilsausgleichsansprüche (§§ 2050, 2316 ff. BGB) abgegolten, soweit sie sich auf das in der Anlage beigefügte Nachlassverzeichnis beziehen.

§ 3 Zahlung

Den Pflichtteilsberechtigten steht ein Gesamtpflichtteilsanspruch gegenüber der Erbengemeinschaft in Höhe von _________________________ EUR zu. Der Pflichtteilsanspruch ist am _________________________ zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf folgendes Konto zu erfolgen: IBAN _________________________, BIC _________________________ bei Kreditinstitut _________________________.

Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Pflichtteilsanspruch mit 5 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

§ 4 Nachabfindung bei nachträglicher Änderung der Nachlasswerte[65]

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Ansprüche der Parteien nach § 2313 BGB von dieser Vereinbarung unberührt bleiben. Sollte sich der Wert des Nachlasses im Verhältnis zu der in der Anlage beigefügten Nachlassaufstellung ändern, so steht dem Pflichtteilsberechtigten entsprechend seiner Quote ein Nachabfindungsanspruch zu.

Insoweit verpflichtet sich die Erbengemeinschaft, dem Pflichtteilsberechtigten unmittelbar nach Kenntniserlangung über eine etwaige Erweiterung des Nachlassbestands Mitteilung zu machen und verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.

§ 5 Zusicherung

Der Pflichtteilsberechtigte sichert ausdrücklich zu, dass er keine ausgleichspflichtigen Zuwendungen nach §§ 2050, 2316 BGB oder anrechnungspflichtige Zuwendungen nach § 2315 BGB oder sonstige lebzeitige Schenkungen seitens des Erblassers erhalten hat.

Die Erbengemeinschaft versichert ausdrücklich, dass ihr keine weiteren Umstände bekannt sind, die für die Höhe des Pflichtteils, insbesondere für die Bewertung, relevant sind. Des Weiteren sichert die Erbengemeinschaft ausdrücklich zu, dass das dieser Vereinbarung zugrunde liegende Nachlassverzeichnis vollständig ist und dass ihr keine weiteren Schenkungen i.S.v. § 2325 BGB oder ausgleichspflichtige Zuwendungen i.S.v. §§ 2316, 2050 ff. BGB bekannt sind.

§ 6 Abgeltungsklausel

Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit der vollständigen Zahlung gemäß § 3 dieser Vereinbarung sämtliche Ansprüche betreffend den Nachlass des Erblassers erledigt sind, vorbehaltlich etwaiger Änderungen gemäß § 4 dieser Vereinbarung.

Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten wegen etwaiger Nachabfindungsansprüche gemäß § 4 dieser Vereinbarung bleiben bestehen.

§ 7 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstell...

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