Rz. 219

Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaupt ein Zahlungsanspruch besteht, dann sollten nach Möglichkeit zunächst die Hilfsansprüche (Auskunft, Wertermittlung) abgewartet werden, wenn das Risiko der Verjährung nicht gegeben ist. Zum Problem der Kostentragungspflicht, wenn nach erteilter Auskunft ein Leistungsanspruch nicht besteht, siehe Rdn 244 ff.

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