Rz. 507

In Navarra bestehen keine materiellen Pflichtteile. Eine Enterbung der "Noterben" erfordert jedoch, dass diese im Testament ausdrücklich genannt und ihnen bestimmte symbolische Vorteile[499] zugewandt werden. Kinder aus vorangegangenen Ehen dürfen nicht grundlos weniger erhalten als die aus einer späteren Ehe und haben Anspruch auf das, was der Erblasser von seinem anderen Ehegatten, dem vorverstorbenen Elternteil, unentgeltlich erhalten hat. Der überlebende Ehegatte erhält einen "Treuenießbrauch", der sich grundsätzlich auf den gesamten Nachlass bezieht. Der nichteheliche Lebensgefährte ist dem Ehegatten erbrechtlich gleichgestellt. Zu beachten ist, dass bei Übergehung dieser Rechte im Testament sämtliche testamentarischen Verfügungen hinfällig werden können. Die Verfügungen sollten daher genau unter Beachtung dieser Gesetzesvorgaben formuliert werden.

[499] Beträge einer bestimmten nicht mehr gültigen Währung und Waldgrunstücke, die zwingend der öffentlichen Hand zustehen, vgl. Martín Casals/Solé Feliu, in: Henrich/Schwab, Familienerbrecht, S. 314.

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