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Geringwertiges Wirtschaftsgut

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (auch Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG) ist ein Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR netto liegen. Auf unserer Themenseite erhalten Sie alle Informationen, wann der sofortige Betriebsausgabenabzug für Geringwertige Wirtschaftsgüter möglich ist und welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie nutzen können.

Was ist ein Geringwertiges Wirtschaftsgut: Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen

Weitere Voraussetzungen für die Charakterisierung als Geringwertiges Wirtschaftsgut sind, dass das Gut selbstständig nutzbar ist, zum Anlagevermögen gehört und in einem gesonderten Verzeichnis aufgezeichnet wird. Geringwertigen Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Tablets oder Büroausstattung von niedrigem Wert. 

Abschreibung GWG: Sofortabschreibung, Sammelposten oder Aktivierung

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1000 EUR gibt es ein Wahlrecht. Diese Möglichkeiten für den steuerlichen Abzug eines Geringwertigen Wirtschaftsguts bestehen:

Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Einlagewert

Regelung ab 2018

< 250 EUR

sofort abziehbar, ohne Verzeichnis

> 250 EUR

≤ 800 EUR

sofort abziehbar mit Verzeichnis oder Sammelposten ohne Verzeichnis

> 250 EUR,

≤ 1.000 EUR

Sammelposten optional, ohne Verzeichnis

> 1000 EUR

aktivieren









Investitionsabzugsbetrag - Regelungen bis 2019

Mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG) kann die Steuerbelastung gesenkt werden, ohne Geld ausgeben zu müssen. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten. De facto wird mit dem Investitionsabzugsbetrag die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen. Hinweis: Neue Rechtslage 2020 Dieses Topthema informiert über die Regelungen, die für Investitionsabzugsbeträge gelten, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die vor dem 31.12.2019 enden. Hier finden Sie die Informationen zum Investitionsabzugsbetrag ab 2020, der durch das Jahressteuergesetz 2020 in vielen Punkten geändert worden ist. Die Neuregelungen sind erstmals auf Investitionsabzugsbeträge anzuwenden, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die nach dem 31.12.2019 enden.

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