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10.09.2018
Arbeitslosengeld II
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 oder höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, erhalten auf Antrag ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro jährlich. Das Bundessozialministerium prüft, ob dieses Pflegegeld auf die Grundsicherung anzurechnen ist.
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