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04.04.2018
LSG-Urteil
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger, die Vermögenswerte auf einem Schweizer Konto verschwiegen haben, Grundsicherungsleistungen in Höhe von 175.000 Euro für ca. zehn Jahre zurückzahlen müssen.
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