Keine Verschärfung für Hartz IV-Empfänger bei Rentenantrag

Hartz IV-Empfängern sollten künftig Leistungen versagt werden, bis die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten zur Beantragung einer Rente nachkommen. Von diesem Vorhaben im Gesetz zu den Hartz IV-Rechtsvereinfachungen ist man nun wieder abgekommen.

Die Koalition hat Gesetzespläne für mehr vorzeitige Verrentungen von Hartz-IV-Empfängern gekippt. Es werde gesetzlich klargestellt, dass Betroffene nicht dafür bestraft werden, wenn sie dem Jobcenter dafür nötige Unterlagen verweigern, teilte der CDU-Sozialexperte Karl Schiewerling am 16.6.2016 in Berlin mit. «Daher wird es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen.»

Hartz IV-Empfängern sollten Leistungen versagt werden

Nach Schätzungen werden jährlich tausende Hartz IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen. Kommen sie der Aufforderung nicht nach, können Jobcenter die Anträge dafür stellen. Neu vorgesehen war, dass Hartz IV-Leistungen leichter ausgesetzt werden können, wenn Langzeitarbeitslose nicht die nötigen Unterlagen zur Verrentung vorlegen. Das hatte Widerspruch bei  er Opposition hervorgerufen.

Plan zur besseren Jobmarkt-Integration

Zudem hätten Union und SPD wichtige Verbesserungen vereinbart, teilte Schiewerling mit. Menschen, die es besonders schwer haben, sollen künftig länger als bisher auf dem Weg auf den Arbeitsmarkt gefördert werden. So sollen Arbeitslose künftig in einem Zeitraum von fünf Jahren drei statt zwei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben können. Betroffene könnten künftig zudem zusätzlich durch eine sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden, so dass die Jobmarkt-Integration besser gelingt.

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dpa
Schlagworte zum Thema:  Hartz IV, Langzeitarbeitslosigkeit