Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Umzug zum Lebensgefährten
Bisher galt diese Regelung nur für verlobte oder verheiratete Paare oder solche, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenziehen wollen. Das Landessozialgericht widersprach damit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
An Familienstatus geknüpfte Sperrzeit nicht mehr zeitgemäß
Die Celler Richter entschieden, die bisherige Sperrzeitregelung für das Arbeitslosengeld an einen Familienstatus anzuknüpfen, sei nicht mehr zeitgemäß. Die Sperre des Arbeitslosengeldes, wenn ein Beschäftigter selbst gekündigt habe, sei weder als Strafvorschrift noch als Instrument zur Durchsetzung gesellschaftspolitischer Vorstellungen gedacht.
Keine Sanktionen bei unabhängig vom Familienstatus gewichtigen Umständen
Es seien gewichtige Umstände wie etwa die finanzielle Situation, Scheidungsverfahren, gesundheitliche Gründe, der Wohnungsmarkt oder eine Schwangerschaft denkbar, die unabhängig vom familiären Status einen Umzug zum Partner als vernünftig erscheinen lassen könnten. Somit bestehe kein Interesse daran, eine Kündigung als versicherungswidriges Verhalten zu sanktionieren, betonten die Richter.
Hintergrund der Entscheidung
Geklagt hatte eine Verkäuferin aus Schleswig-Holstein, die 2011 ihren jetzigen Lebenspartner kennenlernte, der im niedersächsischen Landkreis Nienburg als Hausmeister und Gärtner arbeitet. Nach mehreren erfolglosen Bewerbungen kündigte die Frau ihre Stelle, zog zu ihrem Partner und meldete sich arbeitssuchend.
Hinweis: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 12.12.2017, L 7 AL 36/14
-
Gesetzentwurf: Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
406
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
326
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
2201
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
177
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
101
-
Zwei Bewerbungen pro Woche sind Arbeitslosen zumutbar
73
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
66
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
61
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
57
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
48
-
Gesetzentwurf: Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
20.10.2025
-
Keine Erstattung von Räumungsklagekosten durch Sozialhilfeträger
08.10.2025
-
Kabinett verabschiedet SGB VI-Anpassungsgesetz
05.09.2025
-
Drei Millionen Arbeitslose: Höchststand seit über zehn Jahren erreicht
04.09.2025
-
Kliniken zunehmend in finanzieller Schieflage
03.09.2025
-
Bürgergeld: Strengere Konsequenzen bei versäumten Terminen
18.06.2025
-
Keine Rückzahlungspflicht für Leistungsbezieher bei Fehler des Jobcenters
22.04.2025
-
Widerspruchsbearbeitungskosten müssen vom Bund in tatsächlicher Höhe erstattet werden
07.04.2025
-
Anstieg der Grundsicherungsempfänger im Alter
01.04.2025
-
SGB XII: Kein Anspruchsübergang bei ambulanter Pflege
25.02.2025