Hartz IV-Reform vom Bundestag verabschiedet

Bei Hilfen für Langzeitarbeitslose stehen Jobcenter vor einem Dickicht an Vorschriften. Jetzt hat der Bundestag die Hartz IV Reform beschlossen, die ihnen die Arbeit zumindest ein bisschen erleichtern soll. Bevor die Reform in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Nach monatelangem Ringen hat der Bundestag am 23.6.2016 ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, das den Hartz IV-Dschungel lichten und die Jobcenter von überflüssiger Bürokratie befreien soll. Die verabschiedete Novelle sieht unter anderem vor, dass Hartz IV-Leistungen in der Regel für zwölf Monate statt nur für sechs Monate bewilligt werden. Im letzten Moment wurden aber auch einige Gesetzesverschärfungen gestrichen, die vor allem alleinerziehende und ältere Arbeitslose getroffen hätten.

Mehr Zeit für die Vermittlung von Arbeitslosen

Das Maßnahmenpaket geht auf Vorschläge zurück, die eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bereits vor zwei Jahren vorgelegt hatte. Ziel war es, die Jobcenter zu entlasten, damit sie mehr Zeit für die Vermittlung von Arbeitslosen haben. Einige Regelungen waren jedoch umstritten, weshalb der Bundestag am ursprünglichen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) noch einmal umfangreiche Änderungen vorgenommen hat.

Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf

In der überarbeiteten Fassung fehlen sämtliche Passagen zu alleinerziehenden Langzeitarbeitslosen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Jobcenter nachfragen, bei welchem Elternteil das Kind tageweise ist, um danach dann die Leistungen zu berechnen. Im Gegensatz zum Nahles-Entwurf soll es auch keine Sanktionen mehr geben, wenn ältere Leistungsempfänger keine Unterlagen für eine Zwangsverrentung vorlegen. Schätzungen zufolge werden jährlich Tausende Hartz IV-Empfänger aufgefordert, schon mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dann Abschläge hinnehmen müssen.

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Schlagworte zum Thema:  Hartz IV, Jobcenter, Langzeitarbeitslosigkeit, Rente