Jobcenter: Weniger Ermittlungen gegen Hartz-IV-Bezieher

Sie greift, wenn andere Hilfe nicht bereitsteht - die Hartz-IV-Leistung ist für Millionen ein Strohhalm in der Not. Wer aber Not nur vortäuscht, bekommt es schon mal mit dem Staatsanwalt zu tun. Der musste aber 2017 seltener angerufen werden als früher.

Hartz-IV-Bezieher sind 2017 seltener als noch in den Vorjahren wegen Verdachts auf Sozialbetrug ins Visier von Ermittlern geraten. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nahmen die Jobcenter 2017 in 148.524 Fällen Ermittlungen auf, 0,8 Prozent weniger als im Jahr davor. 49.769 Verfahren (plus 0,3 Prozent) seien in dem Zeitraum an Staatsanwaltschaften oder bei Schwarzarbeitsverdacht an die Zollverwaltung abgegeben worden.

Leistungen: 54 Millionen Euro zu viel bezogen

Zudem habe es im Jahresvergleich mehr Geldbußen gegeben: 21.281 (plus 1,3 Prozent), geht aus einem internen Bericht der BA hervor. Dem Bericht zufolge verschwiegen Hartz-Bezieher in 82.266 Fällen Einkünfte aus Jobs, Vermögen oder Sozialleistungen und kassierten 54 Millionen Euro Leistungen zu viel.

Sorge über organisierten Leistungsmissbrauch

Besorgt zeigt man sich bei der Bundesagentur allerdings über ein seit 2015 beobachtetes Phänomen, dem sogenannten organisierten Leistungsmissbrauch. Dabei würden von gut organisierte Banden gezielt Menschen aus osteuropäischen Ländern, vor allem Rumänien und Bulgarien, mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt.

Vorgetäuschte Beschäftigungsverhältnisse

Die Banden täuschten als Arbeitgeber Beschäftigungsverhältnis vor, um unrechtmäßig Hartz-IV-Zahlungen zu erwirken. «Dabei behalten sie den überwiegenden Teil der Sozialgelder ein», heißt in dem internen BA-Bericht, der der dpa vorliegt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). «Jeder Missbrauch unseres Sozialsystems ist strafbar und muss strafrechtlich verfolgt werden.»

BA: Ermittlungen in erster Linie gegen Bezieher mit falschen Angaben

Eine Bundesagentur-Sprecherin warnte derweil vor dem Eindruck, die überwiegende Zahl der Ermittlungen beziehe sich auf Fälle von «organisierter Leistungskriminalität». Tatsächlich richteten sich die Ermittlungen in erster Linie gegen Hartz-IV-Bezieher, die mit falschen Angaben zu Unrecht Leistungen bezogen hätten, ohne dass dahinter eine Bande stehe.

dpa
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