Der Kommentar erscheint in der 15. Auflage erstmals als Loseblattwerk, um den laufenden Änderungen des Steuerrechts durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, Wissenschaft und Verwaltungspraxis künftig in Ergänzungslieferungen schneller Rechnung zu tragen, als es die bisherige gebundene Fassung erlaubte. Die neue Erscheinungsweise wird zugleich die Koordinationsaufgabe der Herausgeber erleichtern. Denn bei den letzten Auflagen hatte es sich als zunehmend schwierig erwiesen, einen einheitlichen Erscheinungstermin für das Gesamtwerk zu gewährleisten. So ließ sich auch eine Verlängerung der veranschlagten Produktionszeit bei der Herstellung der 15. Auflage zum Bedauern aller Seiten nicht verhindern. Einer noch weitergehenden Verzögerung des Erscheinungstermins wurde dadurch vorgebeugt, daß die Erläuterungen zu den §§ 38 bis 42 c und 46 aus dem Grundwerk herausgelöst und in die erste Ergänzungslieferung verlegt wurden. Herausgeber und Verlag bitten um Verständnis für diese im Interesse der Aktualität des Gesamtwerks unausweichliche Lösung. Die Nachlieferung dieses Teils wird für die Bezieher ohne zusätzliche Berechnung erfolgen. Der Preis für das Grundwerk umfaßt also, wie angekündigt, die vollständige Kommentierung des Einkommensteuerrechts.

Aus dem Mitarbeiterkreis der 14. Auflage sind die Herren Hannes Geier, Dr. Georg Grube, Rainer Keßler, Dr. Reinhard Sunder-Plassmann und Karl-Friedrich Wendt ausgeschieden. An ihre Stelle sind die Herren Hubertus Barein, Dr. Volker Martens, Bernhard Riegler, Rudolf Stephan, Ingo Thomas und Dr. Roland Wacker getreten. Herausgeber und Verlag danken den ausgeschiedenen Autoren für ihren Einsatz im Interesse unseres gemeinsamen Werks. Dieser Dank gilt mit besonderem Nachdruck Herrn Dr. Georg Grube, der sich um die Fortführung des Kommentars über viele Jahre hinweg bleibende Verdienste erworben hat.

Jeder Wechsel ruft Bedauern hervor, gibt jedoch zugleich auch die Chance zu einem neuen Anfang unter neuen Perspektiven und mit neuer Tatkraft, von der das Gesamtwerk profitiert. Verlag und Herausgeber sind denn auch besonders glücklich darüber, daß es ihnen gelungen ist, hervorragende jüngere Sachkenner als Autoren neu zu gewinnen. Sie werden das Bild des Kommentars in der Öffentlichkeit künftig entscheidend mitprägen und dazu beitragen, daß das Ideal einer glücklichen Mischung aus Theorie und Praxis, Erfahrungswissen und Entdeckungsfreude, Aufgeschlossenheit und Grundsatztreue, kritischer Distanz und Verständniswille, Traditionsverbundenheit und Fortschritt sowie Engagement und Nüchternheit die Erläuterung der vielfältigen Probleme des Einkommensteuerrechts in diesem Kommentar auch in den kommenden Jahren bestimmt.

Einige der Autoren, die schon zum Mitarbeiterkreis der 14. Auflage gehörten, haben für die 15. Auflage zusätzliche Aufgaben übernommen. Dies gilt für die Herren Dr. Borggreve (jetzt auch die §§ 10 d, 33, 33 a, 33 b, 34, 34 g), Hellwig (jetzt auch §§ 1 und 2 a), Dr. Nieland (jetzt auch § 18) und Dr. Wolff-Diepenbrock (jetzt auch § 11). Der Mitherausgeber Prof. Dr. Meincke hat seinen Bearbeitungsanteil auf die §§ 2, 3 bis 3 c, 48, 51 bis 54 und 56 erstreckt.

Neben den vielen durch den Wechsel der Bearbeiter veranlaßten neuen Akzentsetzungen verdienen aus dem Kreis der sachlichen Neuerungen der 15. Auflage vornehmlich die vertieften Erläuterungen zum Begriff des Gewerbebetriebs und der Mitunternehmerschaft, zur steuerlichen Förderung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohneigentums und zur Gewinnermittlung unter Berücksichtigung der Neuregelung des Handelsbilanzrechts Beachtung. Einer schon von Littmann besonders gepflegten Tradition folgend wurde auf die Erläuterung des Textes durch Beispiele noch mehr Gewicht gelegt.

Ohne Auflage und Jahreszahl zitierte Erläuterungswerke sind nach dem Stand vom 1.1.1988 herangezogen. Anregungen zur Verbesserung von Text und Ausstattung des Kommentars nehmen Verlag, Herausgeber und Autoren jederzeit gern entgegen.

 
Düsseldorf/Köln, im April 1988 Die Herausgeber

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