Zur Umsetzung der Ergebnisse sollte eine To-do-Liste erstellt werden, die sich aus den Protokollen bzw. Workshop-Unterlagen ableiten lässt. Ob der Moderator den einzelnen Aufgaben ein Fälligkeitsdatum zuordnet oder dies Aufgabe eines Dritten ist, sollte individuell abgestimmt werden. Das trifft auch auf die Zuordnung von Zuständigkeiten zur Abarbeitung der To-do-Liste zu. In der Regel ist das nicht die Aufgabe des Moderators.

Vielmehr hat der Leiter des Workshops mit der Dokumentation und dem darauffolgenden Zurverfügungstellen der nachbereiteten Unterlagen seine Aufgaben erfüllt. Alles Weitere sollte in den Zuständigkeitsbereich der Vereinsverantwortlichen fallen. Für den Moderator bleibt nur noch, Schwachpunkte, die sich durch die Teilnehmerbefragung herauskristallisiert haben, in künftigen Veranstaltungen so weit wie möglich zu vermeiden. Dabei ist eine Teilnehmerbefragung hilfreich.

Abbildung 1: Diese To-do-Liste berücksichtigt neben dem Fälligkeitstermin und der Zuständigkeit Prioritäten und einen Status.

 
Hinweis

Hilfestellung bei der Zuordnung von Verantwortlichen und Fälligkeiten der einzelnen Punkte der To-do-Liste bietet der Terminplaner[1], der auf einer Excel-Arbeitsmappe basiert (vgl. Abbildung).

[1] S. Arbeitshilfe "Terminplaner für Vereine", HI2337133, in Ihrer Info-Datenbank.

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