Nicht wenige Vereine erwerben im Lauf ihres Bestehens ein erhebliches Vermögen, das zur Durchführung des Vereinszwecks eingesetzt wird oder den Vereinsmitgliedern zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Inhaltsversicherung ist daher unverzichtbar. Sie kann mit der privaten Hausratversicherung verglichen werden. Versichert ist das Inventar des Vereins (z. B. Mobiliar, Sportpokale, Sportgeräte, etc.) z. B. innerhalb Ihres Vereinsheims. Der Versicherungsschutz für das gesamte Inventar kann individuell – je nach Bedarf – gegen nachstehende Gefahren gewählt werden:

Feuerversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung für das versicherte Inventar, das durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.

Einbruchdiebstahlversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung für das versicherte Inventar, das durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt. Hierbei sind auch Schäden durch Raub innerhalb des Versicherungsortes und auf dem Transportweg (gemäß Pauschaldeklaration) mitversichert.

Leitungswasserversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung für das versicherte Inventar, das durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser aus den Festverlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung (innerhalb des Gebäudes), aus den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung oder aus den Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt. Darüber hinaus auch Schäden durch Rohrbruch und Frost innerhalb des Gebäudes.

Zu- und Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind entweder direkt über eine Pauschaldeklaration mitversichert oder können gegen Beitragszuschlag versichert werden. Bei Regen-, Grund-, Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau besteht kein Versicherungsschutz über die Leitungswasserversicherung. Eine mögliche Absicherung kann über die Sturmversicherung erfolgen (siehe "Die Sturmversicherung").

Sturmversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung für das versicherte Inventar, das durch unmittelbare Sturmschäden (z. B. abgedeckte Dächer, zerstörte Fensterscheiben oder auf das versicherte Gebäude gefallene Bäume) zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt. Versicherungsschutz besteht ab Windstärke 8. In der Regel sind Hagelschäden über eine Pauschaldeklaration mitversichert.

Nicht versichert sind Schäden durch Sturmfluten und Lawinen, Niederschläge, die durch unverschlossene Türen oder Fenster eindringen, und Schäden vor Fertigstellung des Gebäudes.

Die Sturmversicherung kann optional je nach Lage des Versicherungsortes um eine Elementarschadendeckung erweitert werden. Die so genannten "Weiteren Elementarschäden" umfassen Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Rückstau.

Die Versicherer bieten Inventarversicherungen in der Regel mit einer so genannten Pauschaldeklaration an. Über diese Pauschaldeklaration wird der Versicherungsschutz der Feuer-, Einbruchdiebstahl,- Leitungswasser- und Sturmversicherung um diverse Kostenpositionen (z. B. Aufräumungskosten etc.) und Schäden (z. B. Überspannungsschäden, etc.) erweitert.

7.1 Erweiterungsmöglichkeiten

Glasversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung bei Zerbrechen der versicherten Scheiben (hierunter fallen z. B. auch Glas- und Kunststoffscheiben, -platten, -spiegel).

Betriebsunterbrechungsversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung bei Betriebsunterbrechungen infolge eines Schadens durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Versichert sind der entgangene Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten (z. B. für die vereinseigene – nicht verpachtete – Gaststätte oder für das selbstbetriebene Fitnesscenter).

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