Versicherungsart Persönliche Notizen [x]

Automatische Versicherungen:

Die folgenden Versicherungen entstehen automatisch, d. h. kraft Gesetzes, und müssen nicht vom Verein gesondert abgeschlossen werden.

Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung):

Wenn der Verein ein Arbeitverhältnis eingeht, unterliegt der Mitarbeiter der gesetzlichen Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer muss jedoch durch den Verein angemeldet werden.
   

Sozialversicherung: Gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft [VBG]):

Alle Mitarbeiter (Arbeitnehmer) des Vereins – auch Minijobber – sind über den Verein automatisch gegen Arbeitsunfälle versichert. Mitglied in der VBG, die für Vereine in der Regel zuständig ist, ist der Verein als Arbeitgeber und damit alle seine Mitarbeiter. Der Verein muss sich als Unternehmen bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
   

Kfz-Haftpflicht:

Wenn der Verein einen Pkw erwirbt und auf seinen Namen zulässt, muss das Fahrzeug kraft Gesetzes haftpflichtversichert werden. Wichtig: Genau festlegen, welche Fahrer vom Versicherungsschutz umfasst sein sollen.
   

Zwingend erforderliche Versicherungen:

Neben den genannten Versicherungen sind folgende Versicherungen bei der Aufnahme der Vereinsarbeit dringend anzuraten, um den Verein vor Risiken (insbesondere Insolvenz!) zu schützen.
   

Vereins-Haftpflichtversicherung:

Der Verein muss sich gegen Schadenersatzansprüche von Dritten absichern, da das Vereinsvermögen in der Regel nicht ausreichen wird, um Schäden, die der Verein bzw. seine Mitarbeiter verursacht haben, aufzufangen. Zu achten ist auf einen ausreichenden Deckungsumfang, vor allem bei Personenschäden. Die Vereins-Haftpflicht ist vor allem zum Schutz der eigenen Mitarbeiter dringend geboten.
   

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht:

Falls der Verein ein eigenes Vereinsheim oder ein eigenes Vereinsgrundstück besitzt, sollte er eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Denn die allgemeine Haftpflicht deckt keine Schäden, die von der Immobilie ausgehen.
   

Erweiterte/zusätzliche Haftpflichtversicherung:

Oft werden Veranstaltungen, Wettbewerbe und Turniere durchgeführt, Reisen und Fahrten ins Ausland unternommen und besondere Veranstaltungen am Ort mit Kooperationspartnern und/oder der Jugend durchgeführt, für die kein oder kein ausreichender Haftpflichtschutz besteht. Bei der Vorbereitung und Planung solcher Maßnahmen und Veranstaltungen ist daher ebenfalls an einen umfassenden Schutz gegen Schadensersatzansprüche zu denken.
   

Dringend empfohlene Versicherungen:

Die folgend genannten Versicherungen sind zwar nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen.

Unfallversicherung:

Die private Unfallversicherung für die Vereinstätigkeit der Mitglieder und Mitarbeiter dient der Absicherung des speziellen Vereinsrisikos, denn nicht jedes Mitglied und jeder Mitarbeiter hat eine eigene private Unfallversicherung.
   

Sachversicherungen:

Bei den Sachversicherungen kommen infrage:

  • Feuerversicherung,
  • Einbruch-Diebstahl,
  • Vandalismus,
  • Leitungswasserschäden,
  • Sturmschäden,
  • Glasversicherung,
  • Elektronik-Versicherung usw.

Diese Versicherungen schützen das Vereinsvermögen vor Schäden und Verlust. Hier gibt es bei vielen Versicherern kombinierte Angebote. Hierzu einige Grundüberlegungen, die Sie anstellen sollten:

Je höher der Wert des Vereinsvermögens, umso wichtiger ist die Absicherung. Unbedingt Fachleute zur Beratung heranziehen.

Unbedingt mehrere Angebote vergleichen.
   

Vertrauensschadenversicherung:

Die Vertrauensschadenversicherung dient der Absicherung gegen Geldverluste des Vereins, z. B. durch Unterschlagung, Raub oder Diebstahl.
   

Kfz-Zusatzversicherung:

Die Kfz-Zusatzversicherung bietet einen vollkaskoähnlichen Versicherungsschutz für Schäden an Fahrzeugen, die zur Beförderung der Mitglieder zu auswärtigen Veranstaltungen durch die Mitglieder eingesetzt werden.
   
Weitere Versicherungen

Rechtsschutzversicherung:

Die Rechtsschutzversicherung dient zur Finanzierung der eigenen Ansprüche des Vereins vor Gericht. Die Versicherung übernimmt die entstehenden Kosten für Anwalt, Gericht, Gebühren etc. Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt alle Vereinsrisiken ab. Falls der Verein z. B. als Vermieter einer Vereinsgaststätte auftritt, kann für das Vermieterrisiko eine gesonderte Rechtsschutzversicherung erforderlich sein.
   

Reiseversicherung:

Die Reiseversicherung wird wichtig bei selbst organisierten Reisen des Vereins, vor allem ins Ausland, und versichert im Paket die typischen Risiken einer Reise wie Gepäckverlust, Krankheit, Unfälle und Krankenrücktransport und sollte in die Kalkulation des Reisepreises einfließen.
   

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