Jede Satzung, die dem Registergericht im Rahmen einer Neuanmeldung eines Vereins oder aufgrund einer Satzungsänderung vorgelegt wird, wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des BGB nach einem bestimmten Rahmen auf die erforderlichen Mindestinhalte geprüft. Zu bemerken ist, dass nach § 60 BGB durch das Gericht nur bestimmte Inhalte der Satzung zu prüfen sind, andere dagegen nicht. Grund ist die Satzungsautonomie, nach der es Angelegenheit des Vereins ist, wie die Satzung ausgestaltet werden soll. D. h., nicht alle Inhalte einer Satzung werden durch das Gericht geprüft und im Rahmen des Eintragungsverfahrens zu Grunde gelegt.

Anhand der folgenden Übersicht kann die Prüfung der Neuanmeldung eines Vereins in das Vereinsregister und die Anmeldung der Eintragung einer Satzungsänderung auf ihre Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit geprüft werden:

 
Checkliste zur Prüfung [x]
1. Schritt: § 12 BGB prüfen
Ist der vorgesehene Name des Vereins bereits vergeben?  
2. Schritt: § 57 BGB prüfen

Folgende Angaben müssen vollständig in der Satzung enthalten sein:

  • Name des Vereins,
  • Sitz des Vereins,
  • der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden,
  • Zweck des Vereins.
 
3. Schritt: § 58 BGB prüfen

Folgende Angaben müssen in der Satzung enthalten sein:

  • Eintritt der Mitglieder (Nr. 1),
  • Austritt der Mitglieder (Nr. 1),
  • Beitragspflicht der Mitglieder (Nr. 2),
  • Bildung des Vorstandes (Nr. 3),

    • Besetzung angegeben?
    • Wie wird der Vorstand gewählt?
    • § 26 BGB erfüllt?
  • Voraussetzungen der Einberufung der Mitgliederversammlung (Nr. 4)?
  • Form der Berufung (Nr. 4),
  • Beurkundung der Beschlüsse (Nr. 4).
 
4. Schritt: § 59 BGB prüfen
  • Sieben Unterschriften der Gründungsmitglieder unter der Satzung enthalten?
  • Wann wurde die Satzung beschlossen (Datum)?
  • Berufe der Vorstandsmitglieder bei der Anmeldung angeben.
 

5. Schritt: §§ 26 Abs. 1, 28 BGB prüfen

  • Ist eine Vertretungsbeschränkung des Vorstandes enthalten?
  • Ist eine vom § 32 BGB abweichende Bestimmung über die Beschlussfassung des Vorstandes enthalten?

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