Zusammenfassung

Das Thema der Transparenz und guten Geschäftsführung ist in den letzten Jahren in der Politik auch für Vereine diskutiert worden. Es ist unerfreulich, dass Vereine mit Skandalen Schlagzeilen gemacht haben und so auf die Rechtsform des Vereins ein dunkler Schatten geworfen wurde. Diese Skandale sollen kurz in Erinnerung gerufen werden. Die Frage ist, welche Lektionen sind daraus zu erlernen?

Da insbesondere der Skandal bei der Berliner Treberhilfe Mängel in der Beaufsichtigung der Vereinsgeschäftsführung aufgezeigt hat, geht dieser Beitrag verstärkt darauf ein, welche Empfehlungen zur guten Vereinsgeschäftsführung und -beaufsichtigung gegeben werden können. In diesem Zusammenhang zeigt er auch, welche Rahmenbedingungen es für die Gewährung einer hohen Transparenz für eingetragene Vereine im Vereinsrecht bereits gibt. Last, but not least prüft dieser Beitrag Verbesserungsvorschläge aus dem Bereich der Wirtschaft bzw. der kirchlichen Vereine im Sozialwesen daraufhin, ob sie auch für Vereine geeignet sind.

Dieser Beitrag richtet sich in erster Linie an Vereine, die einen unternehmerisch eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhalten. Kleinere Vereine sollten auf jeden Fall überprüfen, ob sie bestimmte Teilaspekte der hier gegebenen Empfehlungen nutzen wollen.

 

Die 6 häufigsten Fallen

1. Der Verein ist hinsichtlich seines Vermögens, seines Geschäftserfolgs und seiner Aktivitäten nicht transparent

Größere Vereine, die einen unternehmerisch eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhalten, sollten ebenso Rechenschaft über die Aktivitäten des letzten Geschäftsjahrs und die laufende Entwicklung ablegen wie Unternehmen, die dazu nach den Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches verpflichtet sind. Es bietet sich für Vereine an, den Jahresabschluss und Lagebericht auf der eigenen Homepage im Internet zu veröffentlichen. Ein erster Schritt könnte darin bestehen, die wesentlichen Kerngrößen zu publizieren. Eine ausformulierte Einschätzung (Rechenschaftsbericht) hilft bei der richtigen Interpretation der Daten.

2. Die gestiegenen Erwartungen bei den Adressaten der Rechenschaftslegung werden nicht beachtet

Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft hat sich das Transparenzverhalten in den letzten Jahren deutlich verändert (Offenlegung der Jahresabschlüsse nach § 325 HGB). Waren früher Informationen zum Vermögen, zum Kapital und zum Jahresgewinn ein gut gehütetes Geheimnis, müssen nunmehr Kapitalgesellschaften alle Daten frei zugänglich machen. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist sogar die Vorstandsvergütung zu veröffentlichen. Diese neue Offenheit strahlt auch auf andere Rechtsformen aus.

3. Der Verein gibt keine Auskunft über die Daten der Registereintragung

Ein Schritt zur erhöhten Transparenz ist die Offenlegung der Daten des Vereinsregisters. In den letzten Jahren ist diskutiert worden, ein bundesweites Register im Internet einzuführen. Dieses Vorhaben ist noch nicht verwirklicht worden. Deshalb bietet sich eine freiwillige Veröffentlichung dieser Daten im Internet an. Ebenfalls geeignet ist der Briefbogen des Geschäftspapiers.

4. Die potenziellen Spender werden nicht als Informationsadressaten erkannt

Für die möglichen Spender und ehrenamtlichen Helfer ist die Veröffentlichung der Tatsache, dass das Finanzamt dem Verein einen Steuerbescheid erteilt hat, in dem das Vorliegen der Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51 ff. Abgabenordnung) bescheinigt wird, eine wesentliche Entscheidungshilfe. Es empfiehlt sich daher, die wesentlichen Inhalte (ausstellendes Finanzamt, Datum, bescheinigte Zwecke) des letzten Steuerbescheids im Internet zu veröffentlichen.

5. Die Mitarbeiter werden nicht als Botschafter für den Verein genutzt

Speziell für Vereine, die Serviceleistungen erbringen, sind die eigenen Mitarbeiter von unschätzbarem Wert. Zufriedene Mitarbeiter sind die besten Werbeträger. Deshalb sollten die Mitarbeiter über die Kerninhalte des eigenen Jahresabschlusses und Geschäftsberichtes informiert werden – z. B. durch das Schwarze Brett oder eine Mitarbeiterzeitschrift.

6. Die Führungs- und Aufsichtsgremien halten sich nicht an die Grundsätze einer guten Vereinsgeschäftsführung und -beaufsichtigung

Die in den letzten Jahren im Bereich der gewerblichen Unternehmen entwickelten Corporate Governance-Grundsätze sind mittlerweile an Vereine angepasst worden. Beispiele von Vereinen in der Sozialbranche prägen den Standard für größere Vereine. Eine freiwillige Selbstverpflichtung beispielsweise zu einem unabhängigen Aufsichtsgremium und einem Kodex im Umgang mit Interessenkonflikten sollte zur Praxis der Vereine werden.

1 Bedeutung der Transparenz für Vereine

"Transparenz" wird in Meyers Großem Taschenlexikon, 1981, mit Durchsichtigkeit, (Licht) Durchlässigkeit, Klarheit, Durchschaubarkeit umschrieben. Dieser Beitrag erörtert die Aspekte der Transparenz in Bezug auf die Verantwortung der NPO, die sich aus ihrer wirtschaftlichen Aktivität und deren Ergebnis ergeben. Dabei spielt neben der gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 HGB (Offenlegu...

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