Seit 1. August 2022 können die Daten und Dokumente bei den Registergerichten ohne Bezahlschranke abgerufen werden. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie durch die Bundesregierung, wodurch das Bekanntmachungswesen für Registereintragungen geändert wurde. Künftig werden Registerinformationen nicht mehr über ein separates Amtsblatt oder Portal bekanntgemacht.

Künftig werden alle Mitteilungen und Veröffentlichungen der Registergerichte nur noch online bereitgestellt. Zuvor musste man für das Abrufen von Daten und Dokumenten auch Geld bezahlen.

Das Problem: Viele der nun frei zugänglichen Daten sind privat und sensibel. Datenschützer warnen bereits vor einem möglichen Identitätsdiebstahl. 

 
Hinweis
  • Alle Veröffentlichungen der Registergerichte sind künftig online als Abruf über das gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) verfügbar.
  • Mit Inkrafttreten des DiRUG ist der Abruf der Registerinhalte kostenfrei. Eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Lexware der verein professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen