Da es auch in der Gesellschaft keine klare Linie bezüglich des Genderns gibt, sollte sich Ihr Verein in dieser Frage flexibel verhalten. Daraus ergibt sich, dass Mitglieder untereinander entscheiden, ob sie gendern oder nicht. Der Verein kommentiert dies grundsätzlich nicht. Im Auftreten nach außen ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, die auch parallel zueinander angewandt werden können.

In den Behörden gibt es (noch) keine einheitliche Regelung. Laut Infoportal des öffentlichen Dienstes empfehlen die Gleichstellungsbeauftragten die Nutzung neutraler Formulierungen, am besten in Kombination mit dem Gender-Doppelpunkt. Derzeit arbeiten einige Landesregierungen an einer Überarbeitung ihrer Gleichstellungsgesetze. Es ist zu erwarten, dass dann auch verbindliche Genderregelungen für die Behörden festgelegt werden. Es bleibt Ihnen also aktuell freigestellt, wie Sie sich hier entscheiden.

Allerdings sollte für die externe Vereinskorrespondenz eine grundsätzliche Regelung gelten, damit nicht das eine Schreiben gegendert wird und das andere nicht. Unter Umständen kann man sich aber auch der Schreibweise des Empfängers anpassen, soweit diese bekannt ist. In der Festlegung des Vereins sollte bestimmt werden,

  • welches der Genderzeichen (siehe 1.3.4 "Genderstern & Co") verwendet werden soll.
  • wann beide Geschlechtsformen ausgeschrieben werden (z. B.: Anrede: Damen und Herren, Kameraden und Kameradinnen usw.).
  • dass in einem Wort grundsätzlich nur ein Genderzeichen gesetzt werden darf. Ist dies nicht möglich, sollte umformuliert werden.
  • der Einsatz von Genderzeichen auf ein Minimum begrenzt werden sollte. Falls möglich, sollte man auf alternative Formulierungen ausweichen.

In diesem Zusammenhang sollte man auch darum bitten, genau zu überlegen, wann Gendern Sinn ergibt. Nicht, dass es so weit führt wie bei einem Nachrichtensprecher, der von einer Krankenschwester*in sprach.

Außerdem sollte eine gewisse Flexibilität erlaubt sein. Nicht jeder genderfähige Begriff muss gegendert werden. Es bleibt auch erlaubt, beide geschlechtsspezifischen Bezeichnungen zu nutzen, obwohl dadurch der Personenkreis, der sich keinem Geschlecht zurechnet, immer noch vernachlässigt wird. Dies scheint aber beim jetzigen Stand der Diskussion noch eine untergeordnete Rolle zu spielen.

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