Gesetzlich ist gendern nicht vorgeschrieben. Entsprechend gibt es auch keine feste Regelung, wie man gendern soll. Ob das Gendern gesetzlich vorgeschrieben werden kann, ist umstritten. Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier sieht keine absolute verfassungsrechtliche Verpflichtung zu einer geschlechtergerechten Rechts- und Amtssprache. Anders sieht dies Frau Prof. Dr. Ulrike Lembke von der Humboldt-Universität Berlin. Sie vertritt in einem Gutachten für die Stadt Hannover die Ansicht, dass der persönliche Achtungsanspruch jedes Menschen in der jeweiligen Geschlechtsidentität aus Artikel 2 und das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung aus Artikel 3 Grundgesetz zwingend Geschlechtergerechtigkeit im staatlichen Sprachhandeln verlangt.

Auch in der offiziellen Rechtschreibung gibt es noch keine verbindlichen Regelungen und auch hier gehen die Meinungen auseinander. Der Duden weist darauf hin, dass die Anwendung des generischen Maskulinums (Studenten, Kollegen, Schüler) nicht eindeutig klar macht, ob man sich auf eine rein maskuline oder eine gemischte Gruppe bezieht. Der Rechtschreibduden gibt deshalb einen Überblick über die Möglichkeiten einer geschlechtergerechten Formulierung, weist aber auch darauf hin, dass es keine verbindliche Norm gibt.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Genderzeichen (siehe 1.3 Formen des Genderns) nicht in sein amtliches Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen. Der Rat wollte durch seine Empfehlungen die laufende Debatte nicht beeinflussen und sieht das derzeit angewandte Gendern als eine Erprobungsphase an. Allerdings weist der Rat darauf hin, dass die Verwendung von Sonderzeichen im Rahmen des Genderns zu Problemen und grammatikalisch unkorrekten Lösungen führen kann. In seiner Einordnung wird das Gendern jedoch nicht verboten oder als falsch bewertet.

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