Zusammenfassung

Die CO2-Emission im Verkehr muss bis 2030 deutlich verringert werden. Die Förderung der Elektromobilität soll dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Entsprechend hat die Bundesregierung den Umweltbonus in die Verlängerung geschickt und die Kaufprämien erhöht. Außerdem locken Steuervorteile. Eine Optimierung der Ladesäuleninfrastruktur soll die Attraktivität elektrisch betriebener Fahrzeuge ebenfalls steigern. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Fördermaßnahmen ausreichen, statt eines Benziners oder Dieselfahrzeugs einen Stromer zu fahren beziehungsweise ob E-Autos unter Kostengesichtspunkten für Vereine attraktive Alternativen sein können.

 

Die 6 häufigsten Fallen

1. Vorurteile

E-Mobilität wird nachgesagt, dass sie teuer sei. Weitere Vorurteile sind mangelnde Reichweite, fehlende Ladeinfrastruktur, fragliche Alltagstauglichkeit. Diese Vorurteile werden oft nicht hinterfragt.

2. Anschaffungspreis als Entscheidungsgrundlage

Die Anschaffungskosten eines E-Autos sind für Käufer häufig ein K.o.-Kriterium. Genau das ist falsch. Neben den Anschaffungskosten haben Verbrauch und durchschnittliche Fahrstrecke, die man während der Nutzungsdauer des Fahrzeugs zurücklegt, einen großen Einfluss auf einen Kostenvergleich.

3. Komplexe Berechnungen

Nur wer genau nachrechnet, kann am Ende sagen, ob Benziner, Diesel oder ein elektrischer Flitzer die teuerste Alternative ist. Dafür fehlt häufig die Zeit.

4. Recherche

Um eine Vergleichsrechnung durchführen zu können, muss man recherchieren und Daten sammeln. Das ist aufwendig und lästig.

5. Wiederverkaufswert

Der Wiederverkaufswert von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist in der Regel hoch. Dieser Umstand wird häufig außer Acht gelassen.

6. Vergleichsfahrzeug

Ein Problem besteht darin, Vergleichsfahrzeuge zu finden. Das heißt: Welches E-Auto kann ich mit welchem Diesel-PKW oder Benziner vergleichen? Stromer und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die sich eins zu eins vergleichen lassen, gibt es aktuell nicht.

1 Aus der Praxis

Der Schatzmeister eines hessischen Musikvereins gilt als sehr umweltbewusst. Als die Anschaffung eines neuen Vereinsfahrzeugs ansteht, schlägt er vor, statt eines Benzin- oder Dieselfahrzeugs ein Fahrzeug mit einem elektrischen Antrieb anzuschaffen. Das führt zu erhitzten Gemütern und heftigen Diskussionen. "Viel zu teuer", "Das können wir uns nicht leisten", "Wer soll das bezahlen?" ist der Tenor der Vorstandskollegen. Doch der Schatzmeister ist vorbereitet. Er hat eine Vergleichsrechnung erstellt. Daraus geht hervor, dass auf die Jahre der Nutzung gesehen das E-Auto trotz hoher Anschaffungskosten geringfügig besser abschneidet. Der gefahrene Kilometer soll statt 59 Cent beim Benziner nur 57 Cent kosten, wenn man einen elektrischen Flitzer anschafft. Kann das sein?

2 Investitionsrechnung als Entscheidungsgrundlage

Jeder, der schon einmal eine Investitionsrechnung durchgeführt hat, weiß, dass sich beim Heranziehen aller rechenbaren Größen oft überraschende Ergebnisse präsentieren. Das trifft auch bei einem Vergleich der Vorteilhaftigkeit von E-Autos, Hybriden bzw. Diesel oder Benzinern zu. Die Anschaffungsausgaben sind zwar ein wichtiges, jedoch nicht das ausschlaggebende Kriterium. Vielmehr ist die Liste der Einflussfaktoren umfangreich. Folgende Zahlen müssen in die Berechnungen einbezogen werden:

  • Anschaffungspreis: Sobald man weiß, welche Fahrzeuge man vergleichen will, lässt sich der Anschaffungspreis ermitteln. Am besten lässt man sich konkrete Angebote von einem Kfz-Händler unterbreiten. Sie bieten häufig Rabatte beim Neuwagenverkauf an. Darüber hinaus werden günstige Neufahrzeuge im Internet angeboten. Eine sorgfältige Recherche hilft, die Anschaffungsausgaben zu drücken.

     
    Hinweis

    Beim Vergleich von E-Autos mit Diesel/Benzinern ist darauf zu achten, dass Ausstattung und Leistung ähnlich sind. E-Autos sind oft besser ausgestattet und haben oft eine höhere Leistung. Nicht zuletzt aus diesem Grunde scheinen sie recht teuer zu sein. Wenn man genauer hinschaut, was man für sein Geld bekommt, relativiert sich das jedoch recht schnell.

  • Umweltbonus: Der Umweltbonus reduziert im Falle von E-Autos sowie Hybriden in der Regel die Anschaffungsauszahlung für den Kaufpreis, zumindest solange der Fördertopf noch Fördermittel enthält. Für rein batteriebetriebene Fahrzeuge soll es ab 2020 6.000 Euro (ursprünglich 4.000 Euro), für Hybridautos einen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro (ursprünglich 3.000 Euro) geben. Dabei darf der Nettolistenpreis maximal bei 40.000 Euro (entspricht 47.600 Euro brutto) liegen. Über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen (vgl. www. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/umweltbonus-1692646). Auch Zubehör wird gefördert. Ein akustisches Warnsystem (AVAS) beispielsweise ist pauschal mit 100 Euro förderfähig (Quelle: www.bafa.de).

     
    Hinweis

    "Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenf...

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