Nach § 107 BGB bedarf der Minderjährige zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt (das ist in der Regel bei jedem Vertrag, der Rechte und Pflichten begründet, der Fall!), der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Wer ist der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen?
Begriff des gesetzliches Vertreters
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Nur beide Elternteile gemeinsam können in die rechtsgeschäftliche Erklärung ihres minderjährigen Kindes einwilligen. Darauf sollte bei allen Erklärungen gegenüber dem Verein (z. B. Vereinsbeitritt, Anmeldung zur Vereinsfahrt, Bestellungen) geachtet werden.
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