• Ersteintragung eines Vereins,
  • Änderungen des Vorstands,
  • Änderungen der Satzung,
  • Verlegung des Vereinssitzes,
  • Vorlage der Bescheinigung der Mitgliederzahl auf Anforderung des Gerichts,
  • Auflösung des Vereins,
  • Bestellung der Liquidatoren und deren Vertretungsmacht,
  • Beendigung der Liquidation und Erlöschen des Vereins,
  • Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands,
  • abweichende Beschlussfassung des Vorstands,
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Abweisung mangels Masse,
  • Bestellung des Notvorstands,
  • Verschmelzung, Spaltungen oder Rechtsformwechsel nach dem UmwG.

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