Grundlage für die Auflösung des Vereins ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung nach § 41 S. 1 BGB.

 

§ 41 BGB Auflösung

1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
2.

Zu dem Beschluss ist

  • eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich,
  • wenn nicht die Satzung etwas anderes bestimmt.

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