Kläger und Beklagter des Verfahrens sind Fußballspieler verschiedener Vereine und standen sich im März 2007 in einem Spiel ihrer Vereine gegenüber. Dabei kam es zwischen den beiden zu einem Kampf um den Ball, bei dem der Kläger einen Schien- und Wadenbeinbruch erlitt.

Der Kläger behauptete, der Beklagte habe ihn von hinten mit gestrecktem Bein angegriffen, nachdem er den Ball schon abgespielt habe. Der Beklagte behauptete dagegen, dass beide Spieler nach dem Ball gelaufen seien. Er habe den Ball zuerst erreicht. Danach habe der Kläger sein Bein nach dem Ball ausgestreckt und dadurch den Lauf des Beklagten gestört. Dabei seien beide Spieler zu Fall gekommen. Dies bestätigte auch der Schiedsrichter. So seien beide Spieler fair eingestiegen. Der Beklagte sei nicht gegrätscht worden, sonst hätte er ein Foul gepfiffen.

Gleichwohl nahm der Kläger den Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle Schäden in Anspruch. Die Klage bleibt allerdings in allen Instanzen erfolglos.

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