Zunächst wurde das Thema der Corporate Governance und Compliance im Bereich der gewerblichen Wirtschaft diskutiert. In den letzten Jahren ist aber zu erkennen, dass auch im Dritten Sektor und bei gemeinnützigen Vereinen die verbesserte Geschäftsführung und Beaufsichtigung sowie damit zusammenhängende Aspekte erörtert werden.

Als zeitlichen Beginn der Überlegungen zur Corporate Governance können in Europa die 1990er-Jahre benannt werden. Zunächst wurde in Großbritannien nach spektakulären Unternehmenspleiten aufgrund von Managementfehlern und unwirksamer Aufsicht eine Kommission an der Börse eingesetzt, um die systemischen Ursachen zu ermitteln und Vorschläge für eine verbesserte Governance zu erarbeiten. Der Vorschlag aus dem sogenannten Cadbury Report mit einer strikten Trennung zwischen executive und non-executive Directors wurde ab 1992 für die Börsenzulassung in Großbritannien verbindlich.

Abbildung 1: Entwicklung der internationalen und nationalen Corporate Governance

In Deutschland wurde wegen einer ähnlichen Problemlage die Deutsche Corporate Governance Kommission einberufen. Der Deutsche Corporate-Governance Kodex (DCGK) wurde in seiner ersten Fassung im Jahr 2002 verabschiedet. Er erlangt seine Wirksamkeit durch eine Selbstverpflichtungserklärung des Unternehmens.[1]

Abbildung 2: Corporate Governance, Transparenzinitiativen und Compliance im NPO-Sektor

Neben der Governance wurden aber auch die Themen des Risikomanagements, der Gesetzestreue (Compliance), Transparenz und Nachhaltigkeit in den Blick genommen. Mittlerweile liegen mehrere umfassende Regelwerke in Form von Kodizes und Standards vor.

Darüber hinaus wird das Thema der Transparenz diskutiert. Seit 2010 haben die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände sogenannte Transparenzstandards herausgegeben. Im gleichen Jahr startete Transparency International Deutschland e. V. eine Initiative, um allen zivilgesellschaftlichen Akteuren ein abgestimmtes Vorgehen bei der Veröffentlichung der eigenen Statuten und Finanzen zu ermöglichen.

Der Dachverband VENRO der Entwicklungshilfeorganisationen hat in seinen Mitgliederversammlungen 2008 und 2010 einen Verhaltenskodex Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle beschlossen. Mit diesem Kodex werden die bereits vorhandenen Leitlinien für die entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit (1998) und zu Kinderrechten (2009) ergänzt.

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Regularien zur guten Geschäftsführung und Beaufsichtigung in drei Phasen mit jeweils unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten herausgebildet haben.

Abbildung 3: Drei Phasen der Entwicklung der Leitlinien für eine gute Geschäftsführung und Beaufsichtigung

Corporate Governance-Leitlinien werden im Wege der Selbstverpflichtung über eine Entsprechenserklärung bekannt gegebenen. Dabei werden geeignete Kanäle der Unternehmenskommunikation genutzt.

[1] Informationen zur Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind auf der Homepage zu finden (www.dcgk.de/de).

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