Es gibt verschiedene Varianten der Freiwilligendienste:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
  • Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege (Sonderform des FSJ)

und die Sonderform

  • Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Einige Grundregeln:

  • Der Freiwilligendienst richtet sich an junge Menschen (außer: BFD), die nach dem Schulabschluss Erfahrungen sammeln oder einen Zeitraum, zum Beispiel bis zu einer Ausbildung oder einem Studium, überbrücken möchten.
  • Der Freiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate und ist in einzelnen Fällen auf bis zu 18 Monate verlängerbar.
  • Bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst müssen 25 Seminartage für Bildungsseminare berücksichtigt werden.
  • Die Tätigkeiten dürfen vorhandene bezahlte Tätigkeiten nicht ersetzen, sondern sollen diese ergänzen.
  • Die fachliche Anleitung und Betreuung muss durch die Einsatzstellen gesichert werden.
  • Den Teilnehmer:innen ist ein Taschengeld zu zahlen, zurzeit (Mitte 2023) gilt ein Höchstbetrag/ Richtwert von 330 Euro, es wird jedoch ein Durchschnittsbetrag von 150 Euro angegeben (https://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/verguetung-leistungen-vorteile-gehalt-taschengeld.html; 27.05.2023).
  • Nach dem Stand Mitte 2023 erhalten die Einsatzstellen je Freiwillige/Freiwilligen aus der Bundeskasse 200 Euro als Ausgleich für pädagogische Aufgaben.
 
Hinweis

Die Zahl der pro Jahr verfügbaren Stellen ist gedeckelt. Inwieweit ein Verein die Möglichkeit hat, sich um eine solche Stelle zu bemühen, richtet sich nach der Anerkennung der Trägerschaft. Über den eigenen Landes- oder Bundesverband sollten hier erste Informationen zu erhalten sein. Die Koordination der Stellenvergabe unterscheidet sich unter Umständen in den einzelnen Bundesländern.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Eine Sonderstellung nimmt der BFD ein, mit dem die Bereitschaft von Menschen zu einem freiwilligen Engagement angeregt werden soll. Besonderheit ist, dass es keine Altersbegrenzung wie bei den übrigen Freiwilligendiensten gibt, sondern vielmehr auch gerade Menschen jenseits der 26 Jahre angesprochen werden sollen. Für einen begrenzten Zeitraum wird das Engagement in einer gemeinnützigen Organisation gefördert, wobei der Einsatz als Hilfsdienste vor allem praktischer Natur charakterisiert wird.

Der BFD kann auch für eine Dauer von 6–18 Monaten ausgeübt werden, wobei 12 Monate die Regel sind.

 
Hinweis

Viele Informationen finden sich hier:

https://www.bundesfreiwilligendienst.de/

– vor allem im Downloadbereich.

Den BFD-Leistenden kann ein Taschengeld bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 438 Euro gezahlt werden (Mitte 2023). Weitere finanzielle Modalitäten, vor allem im Hinblick auf die Verrechnung mit anderen Leistungen aus öffentlichen Mitteln für den/die Teilnehmer/-in, müssen jeweils vor dem Hintergrund der/des Interessentin/Interessenten geklärt werden.

Auch hier ist es sinnvoll, über einen Erstkontakt mit dem eigenen Verband die richtigen Anlaufstellen zu identifizieren.

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