Zusammenfassung

Der sogenannte Übergangsbereich, auch Gleitzone oder Midi-Job genannt, liegt seit dem 01.10.2022 bei 520,01 Euro statt 450,01 Euro und endet bei 1.600 Euro, statt wie zuvor bei 1.300 Euro. Das kann Auswirkungen auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses haben. Tools, die auf die Einkommensermittlung für Midi-Jobber ausgelegt sind, müssen angepasst werden. Das wurde entsprechend im Gleitzonenrechner[1] umgesetzt.

 

Die 3 häufigsten Fallen

1. Umgruppierung

Durch die Verschiebung der Einkommensgrenzen im Mini- und Midi-Job-Bereich kann es bei einzelnen Beschäftigten zu geänderten Abrechnungsmodalitäten kommen.

2. Sozialversicherung

Durch die Anhebung im Übergangsbereich kommt es zu Veränderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

3. Gleitzoneneinkommen

Die komplexe Formel, die hinter dem jährlich sich ändernden Gleitzonenfaktor steckt, ist für Laien nur schwer zu durchschauen.

[1] S. Arbeitshilfe "Verdienstabrechnung für Gleitzonenbeschäftigte im Verein", HI15382648 in Ihrer Info-Datenbank.

1 Überblick über Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen im Zusammenhang mit Gleitzonen-Beschäftigungsverhältnissen verschieben sich sowohl in Richtung Minijob als auch in Richtung "normale" Beschäftigungsverhältnisse:

 
Art des Beschäftigungsverhältnisses Grenze/n vor Oktober 2022 Grenze/n ab Oktober 2022
Minijob bis 450,00 Euro bis 520,00 Euro
Midi-Job (Übergangsbereich) von 450,01 bis 1.300,00 Euro von 520,01 bis 1.600,00 Euro
"normale" Beschäftigungsverhältnisse ab 1.300,01 Euro ab 1.600,01 Euro
Ausnahmen, wie z. B. Azubis, Praktikanten Grenzen gelten nicht!

Tabelle 1: Einkommensgrenzen vor und nach dem 01.10.2022

2 Auswirkungen durch Verschieben der Minijob-Grenze

Mit der Erhöhung des Mindestlohns ist das Anheben der Minijob-Grenze verbunden. Zum 01.10.2022 ist diese von monatlich 450 Euro auf monatlich 520 Euro gestiegen. Das wiederum kann theoretisch dazu führen, dass Mitarbeitende anstelle einer Beschäftigung im Übergangsbereich künftig als Minijobber abzurechnen wären.

 
Praxis-Beispiel

Ein Gärtner pflegt in der Woche jeweils acht Stunden die Außenanlagen des Vereins und erhält dafür monatlich 500 Euro. Das Beschäftigungsverhältnis ist damit im September im Übergangsbereich und sozialversicherungspflichtig, ab dem 01.10.2022 wäre dies ein Minijob. In diesem Fall greift jedoch eine Ausnahmeregelung; für die Beschäftigten, die vor der Anhebung der Minijob-Grenze versicherungspflichtig waren, gilt ein sogenannter Bestandsschutz. Das heißt, bis zum 31.12.2023 bleibt der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen.

 
Hinweis

Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten ist Minijobbern bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres erlaubt. Die Überschreitung darf maximal 520 Euro monatlich betragen. Der maximale Jahresverdienst darf dem 14-Fachen der monatlichen Minijob-Grenze entsprechen. Das heißt, in einem begründeten Ausnahmefall dürfen Minijobbende bis zu 7.280 Euro im Jahr verdienen (Quelle: www.minijob-zentrale.de).

3 Der Übergangsbereich

Wird der durchschnittliche Monatsverdienst der Minijob-Grenze überschritten, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen hiervon sind, wie bereits erläutert, gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Ab einem Durchschnittsverdienst von 450,01 Euro (bis einschließlich September 2022) bzw. 520,01 Euro (ab dem 01.10.2022) gibt es ansonsten den Übergangsbereich, auch als Gleitzone bezeichnet. Dieser Übergangsbereich endete bis einschließlich September 2022 bei 1.300 Euro monatlich und liegt ab dem 01.10.2022 bei 1.600 Euro.

 
Praxis-Beispiel

Beispiel 1: Ein Gärtner wird 15 Stunden pro Woche zum Mindestlohn beschäftigt. Im September liegt das durchschnittliche Monatseinkommen bei 705 Euro, ab Oktober bei 810 Euro. Der Beschäftigte bleibt damit weiterhin als Midi-Jobber im sogenannten Übergangsbereich.

Beispiel 2: Eine Reinigungskraft in Teilzeit, Stundenlohn bis September 11 Euro, erhielt bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden im Durchschnitt monatlich circa 1.330 Euro. Damit lag ein herkömmliches Beschäftigungsverhältnis vor. Seit Oktober sind 12 Euro zu zahlen. Somit steigt das durchschnittliche Einkommen auf rund 1.450 Euro. Damit fällt das Beschäftigungsverhältnis in den Übergangsbereich, sodass neue Abrechnungskriterien zu berücksichtigen sind.

Beispiel 3: Die Teilzeitkraft in der Vereinsverwaltung hat einen Stundenlohn von 16 Euro und arbeitet 20 Stunden wöchentlich. Der monatliche Verdienst entspricht 1.380 Euro und liegt ab Oktober 2022 im Übergangsbereich.

4 Auswirkungen auf die Sozialversicherung in der Gleitzone

Durch die Anhebung der Grenze im Übergangsbereich von 1.300 Euro auf 1.600 Euro steigt für Arbeitgeber der relative Beitragsanteil an der Sozialversicherung. Wie die vorangegangenen Beispiele zeigen, hat sich unter Umständen für den Verein als Arbeitgeber der Anteil der Beschäftigten im Übergangsbereich erhöht.

Berechnungsgrundlage für Midi-Jobbende hinsichtlich Steuern und Sozialversicherung ist wie bei "normalen" Beschäftigungsverhältnissen der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers. Um die Sozialversicherungsabgaben für Beschäftigte im Übergangsbereich möglichst niedrig zu halten, geht man von einer...

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