Begriff

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll die Benachteiligung von Arbeitnehmern wegen ihres Geschlechts verhindern. Ebenso sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischer Herkunft, der Religion und Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert werden. Der Verein als Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen; dieser Schutz betrifft auch vorbeugende Maßnahmen. Beispielsweise darf der Text einer Stellenausschreibung nicht gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstoßen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die Pflichten und Rechte aus dem Gesetz zu informieren. Bei Verstößen gegen das AGG hat der betroffene Arbeitnehmer das Recht, sich zu beschweren, seine Arbeit einzustellen oder Schadenersatz bzw. eine Entschädigung zu verlangen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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