Die Covid-19-Pandemie hat dem Zivilprozess im Jahre 2020 in Theorie und Praxis ein unruhiges und von großer Vielfalt geprägtes Jahr beschert. Die Digitalisierung und die Fortentwicklung eines elektronischen Zivilprozesses haben einen deutlichen Schub erhalten. Mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen durch Videokonferenz (§ 128a ZPO) sowie die Nutzung elektronischer Dokumente (§ 130a ZPO) sind in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Eine Arbeitsgruppe zum Thema ›Modernisierung des Zivilprozesses‹ ist von den Präsidentinnen und den Präsidenten der Oberlandesgerichte und des BGH eingesetzt worden und hat 2020 ein vielgeachtetes Thesenpapier vorgelegt. Die Zahl der Neueingänge von Klagen in Zivilsachen, die über 20 Jahre hinweg kontinuierlich gesunken war, ist in jüngster Zeit wiederum deutlich im Anstieg begriffen.

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2020 vier Gesetzesänderungen zur ZPO von sehr unterschiedlicher Bedeutung verabschiedet. Hervorhebung verdient das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz vom 22.11.2020 (BGBl I 2466), das erhebliche Neuerungen in der Zwangsvollstreckung gebracht hat. Diese Novellierung schloss an das bedeutsame Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen vom 12.12.2019 (BGBl I 2633) an, das in der Vorauflage bereits Berücksichtigung finden konnte.

Neben der Berücksichtigung der Gesetzesänderungen versteht es sich, dass alle Teile des Kommentars anhand von Rechtsprechung und wesentlicher Literatur sorgfältig überarbeitet und aktualisiert wurden. Autoren, Herausgeber und Verlag sind stolz, mit dem vorliegenden Werk seit dem Jahre 2009 in nunmehr der 13. Auflage das Versprechen absolut zuverlässiger, pünktlicher und aktueller Erscheinungsweise eingehalten zu haben. Das ist in Zeiten der Corona-Pandemie keine Selbstverständlichkeit.

Das Autorenteam wurde durch Herrn Richter am LG Benedikt Windau erweitert. Erstmals in der Vorauflage wurde dieser Kommentar durch eine Neukommentierung des FamFG ergänzt. Neben den beiden Herausgebern haben diese Kommentierung folgende Autoren übernommen: Richter am AG Christian Breuers, Dr. Johannes Holzer, Richterin am OLG Beate Jokisch, Prof. Dr. Robert Magnus, Richter am OLG Andreas Oeley, Dr. Daniela Recknagel, Prof. Dr. Caroline Sophie Rupp, Prof. Dr. Anne Sanders sowie Maren Waruschewski. Alle diese neuen Autorinnen und Autoren seien sehr herzlich begrüßt.

Das Jahr 2021 führt die 19. Legislaturperiode des Bundestags dem Ende zu. Die Erfahrung zeigt, dass aus diesem Grund im Sommer 2021 mit weiteren Gesetzesänderungen zu rechnen ist. Die Neuauflage befindet sich auf dem Stand vom 01.03.2021. Zu danken haben die Herausgeber allen Autoren und dem Verlag. Alle am Werk Beteiligten haben den Kommentar mit großer Intensität und herausragendem Engagement überarbeitet. Auch für diese Neuauflage gilt die Bitte der Herausgeber an die Fachöffentlichkeit, kritische Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu übermitteln, die die Qualität, die Konsistenz und Homogenität dieses Werks verbessern helfen, gerne auch per E-Mail unter:

 
Köln, Landau/Pfalz im März 2021 Hanns Prütting
  Markus Gehrlein

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