Rn 11

Die Musterfeststellungsklage stand in parlamentarischer Konkurrenz zu dem von der Fraktion der Grünen erfolglos eingebrachten Entwurf für ein Opt-in-Gruppenverfahren (BTDrs 19/243), welches sowohl eine Klagebefugnis für Verbände als auch für spontan gebildete Gruppen von Betroffenen vorsah. Auch der 72. Deutsche Juristentag 2018 sprach sich mehrheitlich für ein Opt-in-Gruppenverfahren aus und schloss sich dabei im Wesentlichen den Vorschlägen der Gutachterin Meller-Hannich an (Gutachten A, 72. DJT 2018). In der Literatur werden außerdem eine allgemeine zivilprozessuale Musterklage (Vollkommer MDR 18, 497) oder Opt-out-Sammelklagen (Basedow JZ 18, 1, 12 [BGH 22.11.2017 - VIII ZR 83/16]) vorgeschlagen (vgl zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Opt-out-Verfahren Halfmeier/Wimalasena JZ 12, 649).

 

Rn 12

Konkrete Reformen des deutschen Rechts sind jetzt nötig aufgrund der neuen EU-RL 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (ABl EU 2020 L 409, 1, dazu Augenhofer NJW 21, 113; Röthemeyer VuR 21, 43), die bis zum 25.12.22 in deutsches Recht umzusetzen ist. Der Ausbau des kollektiven Rechtsschutzes als Weg in die ›prozessuale Moderne‹ (Heese JZ 19, 429) wird daher weitergehen.

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