Rn 11
Es geht um die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 803 ff) in bewegliche Sachen des Schuldners nach §§ 808 ff. Darin liegt die Haupttätigkeit des Gerichtsvollziehers im Vollstreckungsverfahren.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt HSO FV Sachsen online Kompaktversion. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen