Rn 1

Der MB ist noch kein Vollstreckungstitel. Dieser, der VB, (§ 794 I Nr 4) folgt ohne weitere Vorwarnung. Deshalb ist die Zustellung an den Ag für dessen Schutz von grundlegender Bedeutung.

 

Rn 2

Der MB wird, da sämtliche Mahngerichte automatisiert arbeiten, grds in maschinell erstellter Ausfertigung zugestellt (§ 703b I und § 692 Rn 17). Demgemäß ist auf dem MB aufgedruckt: ›Maschinell erstellte Ausfertigung, ohne Unterschrift gültig (§ 703b I)‹.

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