Rn 5

Sie wird bei stattgebenden Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses durch § 248 AktG begründet. Ebenso verhält es sich bei erfolgreichen Klagen nach §§ 2342 BGB, 246, 275 AktG, 75 GmbHG, 51, 94 GenG, 1495, 1496 BGB, die durch das zusätzliche Merkmal der Gestaltungswirkung gekennzeichnet sind. Notwendige Streitgenossen sind ebenso mehrere Wohnungseigentümer in einem Beschlussmängelprozess (BGH NJW 15, 2425 [BGH 27.02.2015 - V ZR 128/14] Rz 13).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt HSO FV Sachsen online Kompaktversion. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen