Rn 10

Grundlage der Bewertung ist der objektive Verkehrswert; Liebhaberwerte haben keine Bedeutung (näher § 3 Rn 6). Marktgängige Gegenstände sind mit dem Marktwert anzusetzen. Bei Börsennotierung entscheidet der Ankaufskurs, weil es auf den Preis ankommt, zu dem der Kl den Gegenstand veräußern könnte (BGH NJW-RR 91, 1210 [BGH 12.06.1991 - XII ZR 65/91]: Goldbarren). Ein vereinbarter Kaufpreis hat Indizwert (§ 3 Rn 2). Erbpachtgrundstücke sind mit dem Bodenwert anzusetzen (Bambg JurBüro 92, 629; s.a. § 3 Streitwert-Lexikon Erbbaurecht). Bei eingebauten Sachen entscheidet der Wert nach Trennung (KG RPfleger 71, 227; BGH NJW-RR 91, 3221). Ein gebrauchtes Kfz muss mit dem Wert angesetzt werden, der im Privatverkauf zu erzielen ist (KG RPfleger 62, 155), und nicht schematisch anhand von Preislisten. Ein Schlüssel zählt grds mit seinem Sachwert, der indes den Wert einer Schließanlage umfassen kann (OLGR Ddorf 93, 79; LAG Kiel JurBüro 07, 258).

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