Der Antrag muss enthalten:
1. | die Bezeichnung des Gegners; |
2. | die Bezeichnung der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll; |
3. | die Benennung der Zeugen oder die Bezeichnung der übrigen nach § 485 zulässigen Beweismittel; |
4. | die Glaubhaftmachung der Tatsachen, die die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens und die Zuständigkeit des Gerichts begründen sollen. |
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