Rn 15
Die Ausgestaltung der Hinweispflicht des Gerichts ist abhängig vom Einzelfall, bei einem forensisch erfahrenen SV kann sie entbehrlich sein. Sie besteht anlassabhängig nicht nur bei Auftragserteilung, s § 404a I (dort Rn 1–3). Es kann ein Abdruck des Gesetzestextes ausgehändigt werden.
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