Rn 37

Klage und Widerklage sind auch kostenrechtlich ein Verfahren. Der Streitwert des Verfahrens erhöht sich um den Wert der Widerklage, es sei denn, es ist derselbe Streitgegenstand gegeben (§ 45 I GKG). Durch die Widerklage erhöht sich damit auch die 3,0-Verfahrensgebühr (Nr 1210 GKG-KostVerz). Es besteht insoweit jedoch keine Vorauszahlungspflicht (§ 12 II Nr 1 GKG-KostVerz). Ungeachtet dessen wird die Gebühr jedoch bereits fällig und kann eingefordert werden (§ 6 I Nr 1 GKG). Kostenschuldner für die Gebühren der Widerklage ist der Widerkläger.

Auch für die Anwaltsgebühren werden die Werte von Klage und Widerklage – ebenso Klage und Drittwiderklage – zusammengerechnet (§ 23 I 1 RVG). Der Anwalt erhält die Gebühren nur einmal aus dem Gesamtwert (BGH AGS 16, 61; Stuttg – unter Aufgabe der bisherigen Rspr.- JurBüro 16, 415 = AGS 16, 315; Bambg JurBüro 78, 866; LG Düsseldorf AGS 10, 321). Wird neben einer Widerklage auch eine Drittwiderklage erhoben (so zB im Verkehrsunfallprozess: Widerklage gegen den Halter, Drittwiderklage gegen Fahrer und Versicherer), so erhält der Anwalt auch hier die Gebühren nur einmal (§ 7 I RVG) aus dem Gesamtwert. Allerdings erhöht sich jetzt die Verfahrensgebühr nach Nr 1008 VV RVG. Soweit der Anwalt nur einen Auftraggeber vertritt, bleibt es bei der einfachen 1,3-Verfahrensgebühr der Nr 3100 VV RVG, soweit er mehrere Auftraggeber vertritt, erhöht sich die Gebühr nach Nr 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Aufraggeber. Insgesamt kann der Anwalt aber nicht mehr berechnen, als eine Gebühr nach dem höchsten Gebührensatz aus dem Gesamtwert (LG Saarbr AGS 12, 56 = DAR 12, 177 = NJW-Spezial 12, 27 [LG Saarbrücken 16.11.2011 - 12 O 155/10]; AG Augsburg AGS 08, 434 = DAR 08, 673; Hambg MDR 78, 767 [AG Augsburg 23.07.2008 - 25 C 6176/06]; LG Bonn Rpfleger 95, 384 mit Anm N. Schneider; AnwK-RVG/N. Schneider § 15 Rz 209 ff; aA, Berechnung einer gesonderten ›Erhöhungsgebühr‹ Gerold/Schmidt/Müller-Rabe Nr 1008 Rz 217 ff; KK-RVG/Bischof Nr 1008 Rz 87 ff).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt HSO FV Sachsen online Kompaktversion. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen