Rn 54
auch bei Klage gegen nur einen Miterben voller Verkehrswert des Grundstücks (Nürnbg MDR 12, 978 [OLG Nürnberg 16.03.2012 - 12 W 444/12]); s.a. Vormerkung, s § 6 Rn 2 ff. Auflösung s Gesellschaftsrecht. Aufopferung s § 9 Rn 3.
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