Gesetzestext

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen.

 

Rn 1

Als Hilfestellung und zur Vereinheitlichung der Praxis hat das BMJV mit der ZustVV (BGBl I 02, 671; Änderung v 23.4.04, BGBl I 619) Formulare für die Zustellungsurkunde (§ 182 I und II), für den (inneren) Umschlag nach § 176 I, für den Postzustellungsauftrag (§ 168 I 3) und für die Benachrichtigung nach § 181 I 3 eingeführt. Das Nähere regelt die ZustVV, die als Anl entsprechende Muster enthält.

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