Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:
1. | die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Parteistellung; die Bezeichnung des Gerichts und des Streitgegenstandes; die Zahl der Anlagen; |
1a. | die für eine Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlichen Angaben, sofern eine solche möglich ist; |
2. | die Anträge, welche die Partei in der Gerichtssitzung zu stellen beabsichtigt; |
3. | die Angabe der zur Begründung der Anträge dienenden tatsächlichen Verhältnisse; |
4. | die Erklärung über die tatsächlichen Behauptungen des Gegners; |
5. | die Bezeichnung der Beweismittel, deren sich die Partei zum Nachweis oder zur Widerlegung tatsächlicher Behauptungen bedienen will, sowie die Erklärung über die von dem Gegner bezeichneten Beweismittel; |
6. | die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie. |
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